Der Rechtskreiswechsel für die aus der Ukraine Geflüchteten ist aus Sicht der Kommunen grundsätzlich der richtige Weg. Die aktuell vorgesehene Umsetzung bringt mehrere Probleme mit sich. Die Gesetzesänderung sind auf Bundesebene ohne ausreichende Rücksprache mit der Praxis vorbereitet worden. Nun wird versucht, während das Gesetzgebungsverfahren nahezu abgeschlossen ist, auf Verwaltungsebene zwischen Bund, Ländern und Kommunen die drängendsten Fragen zu lösen. Ein Grundproblem ist sicher, dass noch immer ein großer Teil der Geflüchteten aus der Ukraine nicht vollständig registriert ist oder aber eine sogenannte Fiktionsbescheinigung hat. Die vollständige Registrierung oder aber die Fiktionsbescheinigung sind Voraussetzungen für den Rechtskreiswechsel. Das Ausstellen der Fiktionsbescheinigung scheitert daran, dass die Ausländerbehörden aktuell nicht die notwendigen Formulare wegen Papiermangel bei der Bundesdruckerei bestellen können. Die Kommunen haben sich hier schon in den vergangenen Monaten durch einfache Bescheide der Ausländerbehörden beholfen, die aber für den Rechtskreiswechsel nicht anerkannt werden.
Weiterhin können Jobcenter und Sozialämter bei der Antragsbearbeitung zum Teil nicht auf ggf. bereits bei den örtlichen Trägern nach AsylbLG hinterlegten Daten zurückgreifen und fangen insofern „bei null“ an. Um den Prozess im Interesse der Kriegsflüchtlinge nicht unnötig zu verzögern, muss eine effiziente Datenmigration ermöglicht werden. Wir erwarten darüber hinaus einen enormen Verwaltungsaufwand für die Erstattungsregelung für diejenigen Personen, die vor dem 1. Juni nach Deutschland gekommen sind und die Voraussetzungen für den Rechtskreiswechsel erfüllen. Hier sieht das Gesetz eine einzelfallbezogene Erstattung für die Kommunen durch Jobcenter und Sozialhilfeträger für den Zeitraum bis zur rückwirkenden Bewilligung des SGB Anspruchs vor, was zu immensen Einzelfallprüfungen führt.
Die Intention des Rechtskreiswechsels ist richtig, angesichts vieler ungeklärter Fragen, hätte man sich mehr Zeit für das Verfahren nehmen und die Fachleute aus der Praxis früher einbinden müssen. Der Unmut wird wiederum vor Ort die Kommunen treffen, die zu erklären haben, warum die von Bundesregierung und Ministerpräsidentenkonferenz beschlossene Rechtsänderung nicht fristgerecht und reibungslos umgesetzt werden kann.