Im Rahmen des Sonderprogramms „Flüchtlingseinrichtungen“ werden alle Investitionen in den
- Neu- und Umbau,
- den Erwerb,
- die Modernisierung sowie
- die Ausstattung
- von Flüchtlingseinrichtungen finanziert.
Der Gesamtumfang des Programms umfasst 250 Mio. € und hat eine Laufzeit bis 31.12.2022. Eine Antragstellung für diese Sonderförderung kann daher nur bis zur Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden Volumens, also längstens jedoch bis 30.12.2022 erfolgen. Es gilt ein Förderhöchstbetrag von EUR 25 Millionen pro Kommune.
Die Sonderförderung für Kommunen ist mit einem Signalzins von minus 0,75 % ausgestattet. Es werden alle Investitionen in Flüchtlingseinrichtungen mit bis zu 100% finanziert.
Mit dem Angebot knüpft die KfW an die stark nachgefragte „Sonderförderung Flüchtlingsunterkünfte“ aus dem Jahr 2015 an, bei dem etwa 1,5 Mrd. EUR an Hilfen für die Kommunen zugesagt wurden. Vor diesem Hintergrund ergänzt die KfW die aktuellen Anstrengungen des Bundes und der Länder, um ein schnell nutzbares Angebot zur Finanzierung kurzfristig erforderlicher Investitionen im Umgang mit der zu erwartenden steigenden Zahl an Geflüchteten zu bieten.
Die Anträge können von kommunalen Gebietskörperschaften, von rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften und Gemeindeverbänden gestellt werden.
Weitere Informationen:
- Merkblatt: IKK - Investitionskredit Kommunen