IMK-Herbstkonferenz

•    Neuausrichtung des Verfassungsschutzes

Ergänzend zu den Festlegungen zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in der Frühjahrs-IMK wurden Fragen zur Aus- und Fortbildung diskutiert. Im Zuge der strategischen Neuausrichtung der Schule für Verfassungsschutz ist eine stärkere wissenschaftliche Durchdringung der Lehrinhalte und demzufolge ein verstärkt wissenschaftlich ausgerichtetes Aus- und Fortbildungsangebot vorgesehen. Di Schule wird in eine „Akademie für Verfassungsschutz" weiterentwickelt. Ein Rahmenlehrplan hierzu sieht vor, dass die Gesamtdauer der Zusatzausbildung 12 Monate beträgt, wovon mindestens 3 Monate an der Schule für Verfassungsschutz absolviert werden.

•    Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls

Angesichts des weiteren Anstiegs von Wohnungseinbrüchen (mit rund 144.000 Einbrüchen in 2012 8,7 % mehr Fälle als 2011) befasst sich die IMK mit dem Bericht "Maßnahmen zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls" und hält die erarbeiteten Bekämpfungsmöglichkeiten und Handlungsempfehlungen für geeignet, das Phänomen Wohnungseinbruchdiebstahl gezielter bekämpfen zu können. Vorschläge des Berichts sind insbesondere die

-    gemeinsame kriminalpolitische Schwerpunktsetzung, einhergehend mit landesweiten Prioritätenentscheidungen für den zielgerichteten Kräfte- und Mitteleinsatz zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahl sowie ein abgestimmtes Vorgehen bei überörtlich und länderübergreifend handelnden Tätern und Tätergruppen,
-    Erarbeitung und Fortschreibung von Konzepten zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchs, orientiert an den im Bericht dargestellten Bekämpfungsmöglichkeiten in den Ländern und unter Berücksichtigung der festgestellten relevanten regionalen Besonderheiten,
-    Verbesserung der operativen Datenbasis und des operativen Datenaustausches,
-    Intensivierung der nationalen Gremienarbeit und
-    Einbindung der Wissenschaft und Nutzung wissenschaftlicher Ansätze zur Verbesserung des derzeitigen Erkenntnisstands.

Anschließend appellierte der IMK-Vorsitzende Pistorius in diesem Zusammenhang an alle Bürgerinnen und Bürger, in der Nachbarschaft besonders wachsam zu sein: "Hinweise können wertvolle Fahndungsansätze für die Polizei sein." Zudem könne jeder selbst etwas zu seinem Schutz tun. „Schon mit relativ einfachen Maßnahmen lassen sich viele Einbrüche verhindern. Das beginnt bei fest verschlossenen Fenstern und Türen beim Verlassen der Wohnung und geht bis zu einbruchhemmenden Einbauten. Schließlich bleiben etwa 40 Prozent aller Einbrüche im Versuchsstadium stecken".

•    Polizeiliche Bekämpfungsstrategie zum Cybercrime

Die IMK hat sich auch zum Thema Cybercrime und Internetkriminalität ausgetauscht. Cyberkriminelle können ihre Taten von jedem Ort der Welt aus begehen. Jeder User ist ein potentielles Opfer von Cyberkriminellen, das Wachstums- und Schadenspotential dieser Kriminalitätsform ist grenzenlos. Die Experten der Landeskriminalämter erwarten in den einzelnen Deliktsfeldern sogar noch eine erhebliche Steigerung in den kommenden Jahren. Die bei der IMK beschlossenen Maßnahmen zur bundesweit einheitlichen Weiterentwicklung in der Kriminalstatistik werden die Aussagefähigkeit des Phänomens Cybercrime erhöhen, u.a. durch die separate Erfassung von Auslandsstraftaten und die künftige Geschädigtenerfassung. So soll die Polizeiarbeit schneller und flexibler auf sich laufend ändernden Methoden der Cyberkriminellen reagieren können.

•    Bewältigung des polizeilichen Einsatzgeschehens bei Fußballspielen

Die IMK hatte bereits frühzeitig Forderungen an den DFB und die DFL formuliert, um Maßnahmen zur Sicherheit im Zusammenhang mit Fußballspielen zu verbessern. Auf der Grundlage des Beschlusses der Innenministerkonferenz und den Resultaten der Task Force Sicherheit des DFB sind umfassende Maßnahmen, u.a. eine Erhöhung der Finanzierung der Fanarbeit sowie technisch-organisatorische und strukturelle Maßnahmen durch Verbände und Vereine vereinbart worden. Das daraus resultierende Konzept Stadionsicherheit beinhaltet zahlreiche Maßnahmen, die geeignet seien, die in der Verantwortung der Veranstalter liegenden Bereiche mittelfristig nachhaltig zu verbessern. Die IMK begrüßt darüber hinaus die Fortschreibung des Nationalen Konzepts Sport und Sicherheit im Hinblick auf die künftige Finanzierung der Fanprojekte und der Koordinationsstelle Fanprojekte in Frankfurt. Es gehe insbesondere um die kritischen Anreisewege. Hierzu sollen mit den Fußballverbänden neue Wege gesucht werden.

•    Menschenhandel und Prostitution

Die IMK befasste sich mit einem Bericht "Menschenhandel/sexuelle Ausbeutung von Kindern“ und begrüßte diesbezügliche Vorschläge mit dem Ziel, die Phänomene durch die vorgeschlagenen Maßnahmen noch zielgerichteter bekämpfen zu können. Er sieht Verbesserungen vor

-    zur Erweiterung des Bundeslagebildes "Menschenhandel"
-    zum Anpassungsbedarf bei der polizeilichen Aufbau- und Ablauforganisation im Hinblick auf die neuen Straftatbestände bei Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/36/EU in nationales Recht.
-    zu einem intensiven Informationsaustausch an "Runden Tischen" unter Einbeziehung örtlicher Behörden und Nichtregierungsorganisationen (NRO),
-    zur Sensibilisierung und Fortbildung sowohl von Polizei, externen Behörden und NRO
-    zu intensiven Kontrollmaßnahmen aller zuständigen Behörden.

Mit Blick auf Zwangsprostitution und verbesserten Opferschutz erwartet die IMK die umgehende Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 05.04.11 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates. Sie kommt überein, dass

a)    es notwendig ist, für alle Arten von Prostitutionsstätten, auch für die Wohnungsprostitution, zumindest eine Anzeigepflicht einzuführen,
b)    das Problem der Wohnungsprostitution gelöst werden muss, da Prostitutionsstättenbetreiber und -betreiberinnen, bei denen die maximale Gewinnerzielung im Vordergrund steht, erst recht in die Wohnungsprostitution ausweichen werden, wenn dieser Bereich ungeregelt bleibt,
c)    die Erfordernisse an die Räumlichkeiten der Prostitutionsstätte, an die Person der Betreiberin oder des Betreibers, an die Person der oder des Prostituierten sowie an den Arbeits-, Sicherheits-, Jugend- und Gesundheitsschutz geregelt werden müssen, wobei sicherzustellen ist, dass eine namentliche Anmeldung der oder des Prostituierten vorgeschrieben, gleichzeitig aber ein umfassender und wirksamer Datenschutz garantiert ist und dass die Betreiberin oder der Betreiber einer Prostitutionsstätte zur Rechnungslegung gegenüber selbstständigen Prostituierten verpflichtet ist,
d)    die Stärkung der Opfer von Menschenhandel in den Vordergrund gestellt werden muss, ohne dabei die konsequente Bestrafung der Täter außer Acht zu lassen. Insbesondere ist dabei das Aufenthaltsrecht für die betroffenen Frauen unter Berücksichtigung ihres Beitrags zur Aufklärung, ihrer Mitwirkung im Strafverfahren sowie ihrer persönlichen Situation zu verbessern, damit sie sich frühzeitig und aktiv als Opfer von Menschenhandel zu erkennen geben können, aber auch die Verfolgung der Täter und somit die Vermeidung einer größeren Zahl an Opfern gewährleistet werden kann.

Weitere Informationen zur Innenministerkonferenz erhalten Sie unter www.bundesrat.de (Gremien und Konferenzen / Fachministerkonferenzen / IMK).

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