IMK-Frühjahrssitzung - Sicherheitsfragen im Fokus

Auf der IMK wurden unter anderem zu folgenden Punkten Beschlüsse gefasst:

1.    Zur Verhinderung der Ausreise von gewaltbereiten Salafisten wurde diskutiert, ob die deutsche Staatsangehörigkeit bei Teilnahme an Kampfhandlungen terroristischer Organisationen in Krisengebieten entzogen werden kann. Die Innenminister bitten den Bund (BMI und BMJV) unter Beteiligung des zuständigen Länderausschusses (AK I der IMK), unter Berücksichtigung der maßgeblichen verfassungs-, europa-und völkerrechtlichen Vorgaben ein gemeinsames Eckpunktepapier zur Einführung einer neuen Verlustregelung in das Staatsangehörigkeitsgesetz bei Teilnahme an Kampfhandlungen terroristischer Organisationen zu erarbeiten.

2.    Zur Bewältigung des polizeilichen Einsatzgeschehens bei Fußballspielen:

-    Die IMK ist der Auffassung, dass eine Kontingentierung von Eintrittskarten bei besonders risikobehafteten Spielbegegnungen ein geeignetes Mittel ist, um gewalttätigen Auseinandersetzungen entgegen zu wirken.
-    Sie erachtet ein Alkoholverkaufsverbot in Stadien, im Stadionumfeld und ein Alkoholkonsumverbot im Öffentlichen Personenverkehr bei risikobehafteten Spielbegegnungen als Maßnahme, die zu einer Verringerung von Aggressionsdelikten führen kann.
-    Sie betont die Bedeutung des Einsatzes von zusätzlichen Zügen und Fanzügen für einen attraktiven und sicheren Fanreiseverkehr auf der Schiene und die Verringerung von Belastungen für Fahrgäste ohne Fußballbezug.
-    Sie hält das Instrument der Beförderungsverbote im Öffentlichen Personenverkehr für geeignet, Sicherheitsstörungen und Straftaten im Fußballreiseverkehr entgegen zu wirken.

3.    Geplante Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anforderung in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte: Die IMK spricht sich dafür aus, dass die Feuerwehren und die im Zivil-und Katastrophenschutz tätigen Organisationen und Behörden vom Geltungsbereich der geplanten Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anforderung in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte ausgenommen werden. Sie bittet den Bundesminister des Innern, sich innerhalb der Bundesregierung dafür ein-zusetzen, dass sich diese beim Europäischen Parlament und beim Rat dafür verwendet, die Feuerwehren und die im Zivil-und Katastrophenschutz tätigen Organisationen und Behörden vom Geltungsbereich der geplanten Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anforderung in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte und die Typ-genehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte auszunehmen.

4.    Bund-Länder-Koordinierungsstelle "Integriertes Rückkehrmanagement": Die IMK begrüßt, dass nunmehr wesentliche Schritte für ein integriertes Rückkehrmanagement durch ein gemeinsames, kohärentes Vorgehen in den Bereichen Rückführung, freiwillige Rückkehr und Reintegration eingeleitet werden. Sie bittet die Bund-Länder-Koordinierungsstelle 'Integriertes Rückkehrmanagement' unter Einbeziehung der auf Ebene der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin zum Thema Asyl-und Flüchtlingspolitik geführten Gespräche ihre Arbeit fortzusetzen, die Implementierung der Empfehlungen jeweils zuständigkeitshalber zu prüfen und zur IMK-Frühjahrskonferenz 2016 erneut zu berichten.

5.    Verteilung von Asylbewerbern und Flüchtlingen innerhalb der Europäischen Union: Die Innenminister der Länder unterstützen die Forderung des Bundesministers des Innern an die EU-Kommission, die Verteilung der Asylbewerber innerhalb der Europäischen Union zukünftig nach einem Schlüssel gerechter durchzusetzen.

6.    Präventive und repressive Bekämpfung von Wohnungseinbruchdiebstählen: Die IMK stellt fest, dass die Wohnungseinbruchdiebstähle in Deutschland auch 2014 insgesamt erneut um 1,8 Prozent zugenommen haben. Wenngleich die Steigerungsrate damit deutlich unter denen der Vorjahre liegt, bekräftigt die IMK nochmals ihre bislang gefassten Beschlüsse, wonach die präventive und repressive Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls auch zukünftig einen Schwerpunkt polizeilicher Arbeit darstellen muss. Die IMK nimmt zur Kenntnis, dass der Anteil jener Wohnungseinbruchdiebstähle, die beim Versuch endeten, über die vergangenen 15 Jahre stetig gestiegen ist und 2014 mit 41,4 % einen neuen Höchststand erreicht hat. Sie vertritt die Auffassung, dass die nachhaltigen Appelle an die Bevölkerung, durch Investitionen in den technischen Einbruchschutz ihren Beitrag zur Verhinderung des Wohnungseinbruchdiebstahls zu leisten, vermehrt angekommen sind und bittet alle mit der Kriminalprävention befassten Stellen, ihre diesbezügliche Aufklärungsarbeit auch mit Blick auf den Einbau von Sicherheitstechnik fortzu-setzen. Die IMK begrüßt die Entscheidung des Bundes, wonach durch ein weiteres Förderprogramm die Investition in Maßnahmen des Einbruchschutzes in breiterem Umfang unterstützt wird.

7.    Praxis der IMK zur Nichtherausgabe von nicht zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüssen und Berichten: Die IMK vereinbart, sorgfältig zu prüfen, ob Beschlüsse und Berichte ausnahmsweise nicht zur Veröffentlichung freigegeben werden sollen. Sofern ein Mitglied der IMK oder das BMI der Freigabe eines Beschlusses oder eines Berichtes widerspricht, erfolgt keine Veröffentlichung; dies ist eine unabdingbare Voraussetzung für eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit bei den in der IMK behandelten und oft sensiblen Themen. Anderenfalls würde die Vertraulichkeit der Beratungen sowie das dahinter stehende Gebot der Bundestreue und damit das System des kooperativen Föderalismus als vorrangigem öffentlichen Belang untergraben.

Unter www.innenministerkonferenz.de erhalten Sie weitere Informationen zur Innenministerkonferenz, unter anderem die Sammlung der zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse dieser 202. Sitzung der IMK-Konferenz vom 24. bis 26.06.15 mit weiteren Anlagen.

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