Bundesregierung verzichtet auf Extremismusklausel
Das Begleitschreiben werde darauf hinweisen, dass sich alle an solchen Projekten beteiligten Personen oder Organisationen zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen müssen, erklärten Familienministerin Schwesig und Innenminister de Maizière. Laut der Musterfassung des Begleitschreibens verpflichtet der Geldgeber die Geldempfänger, dafür zu sorgen, dass sich in ihren Projekten keiner auf grundgesetzwidrige Weise betätigt. So heißt es dort:
"Personen oder Organisationen, von denen der/dem Beauftragenden bekannt ist oder bei denen sie/er damit rechnet, dass sich diese Personen oder Organisationen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen, dürfen nicht mit der Durchführung eines Projekts bzw. der inhaltlichen Mitwirkung an der Durchführung eines Projekts beauftragt werden."
Hinzu kommt für die Geldempfänger die Verpflichtung, zu "prüfen, ob im Hinblick auf den Inhalt der beabsichtigten Maßnahme mit der Möglichkeit zu rechnen ist, dass sich bei deren Durchführung eine Betätigung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ergeben kann".
Das Begleitschreiben ist laut der Musterfassung Bestandteil des Zuwendungsbescheides, sein Inhalt ist damit bindend.
Zum Hintergrund: 2011 hatte die damalige Bundesfamilienministerin Kristina Schröder eingeführt, dass Vereine, Initiativen oder Stiftungen ein Bekenntnis zur Demokratie unterschreiben müssen. Viele Initiativen fühlten sich unter Generalverdacht gestellt. Sie wollten auch nicht für Kooperationspartner und Referenten bürgen, die sie nicht genau kennen. Eine sächsische Initiative hatte sogar gegen die Klausel geklagt und in erster Instanz Recht bekommen; das Verfahren wurde später eingestellt. Die als Extremismusklausel kritisierte Bestätigung fällt nun weg. Das neue Begleitschreiben dürfte sich aber im Ergebnis ähnlich auswirken. Es findet bei den drei Bundesprogrammen Toleranz Fördern – Kompetenz Stärken, Initiative Demokratie Stärken und Zusammenhalt durch Teilhabe Anwendung.