Bund-Länder-Treffen: 10-Punkte-Plan zur Extremismusprävention und Demokratiestärkung

Bund-Länder-Treffen: 10-Punkte-Plan zur Extremismusprävention und Demokratiestärkung

Das Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ Vertreterinnen und Vertreter zuständiger Landesministerien haben eine Zehn-Punkte-Erklärung über Zusammenarbeit in Demokratieförderung und Extremismusprävention beschlossen.

Diese benennt die Schwerpunkte der künftigen Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern und basiert auf der in der letzten Kabinettssitzung beschlossenen Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung (DStGB-Aktuell Nr. 2816-05).

Zielsetzung

Die besorgniserregende Zunahme verschiedener Formen von Radikalisierung und Extremismus und der Kritik an der Demokratie in Deutschland macht aus Sicht von Bund und Ländern neben den Aufgaben der Sicherheitsbehörden eine bundesweite Förderung der Präventions- und Demokratiearbeit unbedingt notwendig. Die Arbeit gegen alle demokratie- und menschenfeindlichen Bestrebungen und Aktivitäten ist eine gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe. Dazu gehört auch der Schutz aller Menschen vor Rassismus und Diskriminierung.

Die verantwortlichen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder heben dabei die noch stärker an den spezifischen kommunalen, regionalen und Länderbedürfnissen orientierte Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ hervor. Die Aktivitäten des Bundes sollen sich insbesondere an den jeweils aktuellen Herausforderungen vor Ort orientieren und zukünftig noch besser mit den Aktivitäten der Länder und Kommunen verzahnt werden.

10-Punkte-Plan
Bund und Länder haben sich auf die folgenden 10 Punkte verständigt:

1. Die Arbeit für Demokratie und die Werte der Verfassung kann nur erfolgreich sein, wenn Bund und Länder in diesen Bereichen eng zusammenarbeiten. Gemeinsam soll daher in geeigneter Form ein Bund-Länder-Dialog aller mit Prävention befassten Ministerien eingerichtet werden. Sicherheit und Prävention müssen dabei Hand in Hand gehen.

2. Diskriminierung und Gewaltausübung jedweder Art werden verurteilt und nicht toleriert. Dazu gehört auch eine konsequente Strafverfolgung. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner sind solidarisch mit den Angegriffenen und fordern die Achtung der Menschenwürde ein.

3. Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die verantwortlichen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder setzen sich bedarfsorientiert gegenüber dem Bundestag und den Landesparlamenten dafür ein, die erfolgreichen Angebote der mobilen Beratung und der Opferberatung dauerhaft zu sichern und auszubauen.

4. Die Arbeit und Zusammenarbeit gegen Hate Speech im Internet und den sozialen Netzwerken wird systematisch verstärkt.

5. Bewährte Konzepte und funktionierende Strukturen müssen gefestigt und bedarfsorientiert ausgebaut werden: Dort wo es sinnvoll und möglich ist, soll der Weg von Modellprojekten hin zu systematischer struktureller Unterstützung mit mehr Planungssicherheit für die beteiligten Akteurinnen und Akteure beschritten werden.

6. Für eine Verstetigung der Maßnahmen des Bundesprogramms ist eine verbesserte Rechtsgrundlage notwendig. Die verantwortlichen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder begrüßen grundsätzlich das Vorhaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, in Abstimmung mit den Ländern eine gesetzliche Grundlage zu schaffen.

7. Die Förderung, das Erlernen, Erfahren und Praktizieren von Demokratie sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Sie müssen deshalb auch als zentrale Bildungsaufgaben verstanden werden und alle Lebensbereiche und Menschen jeden Alters von frühester Kindheit an erreichen.

8. Der präventiv-pädagogischen Arbeit von Schule sowie Kinder- und Jugendhilfe kommt eine besondere Bedeutung zu. Diese Arbeit ist wesentliches Handlungsfeld gelebter Demokratie, in dem die Würde des jeweils anderen großgeschrieben, Toleranz gegenüber anderen Menschen und Meinungen geübt, für Zivilcourage eingetreten, Regeln eingehalten und Konflikte gewaltfrei gelöst werden.

9. Weitere Forschung, wissenschaftliche Begleitung und Evaluierung im Bereich der Prävention sind notwendig, um besser zu verstehen, warum sich Menschen radikalisieren und wie Radikalisierungsverläufe möglichst frühzeitig erfolgreich unterbrochen werden können. Dazu ist eine bedarfsorientierte Stärkung des Austauschs zwischen Wissenschaft, Politik und Praxis notwendig.

10. Die Stärkung des Engagements in Kommunen und Landkreisen im Zusammenwirken aller demokratischen, menschenrechtsorientierten Engagierten ist unerlässlich.

(Foto:© VRD Fotolia.com)

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