Der Streit um die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Weitergabe von Daten der sozialen Netzwerkbetreiber blockiert auch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität. Das Gesetz ist neben der verstärkten Präventions- und Aufklärungsarbeit ein zentraler Baustein im Kampf gegen Hass und Hetze im Netz.
Der DStGB setzt sich bereits seit langem für diese Gesetzesänderungen ein. Insbesondere der verstärkte Strafrechtsschutz für kommunale Amts- und Mandatsträger sowie die Lösch- und Meldepflichten von Hasspostings gegenüber der Zentralstelle beim Bundeskriminalamt werden von den kommunal Engagierten, die sich tagtäglich für das Gemeinwohl und unsere Demokratie stark machen, dringend erwartet.
Das Ausmaß an Hass und Bedrohung, dem diese Menschen ausgesetzt sind, ist besorgniserregend wie nie zuvor und nimmt weiter zu. Die Ermordung Walter Lübckes sowie die Anschläge in Hanau und Halle sollten uns alle wach rütteln. Sie zeigen, dass wir uns keinen weiteren Aufschub leisten können. Selbstverständlich müssen die Anforderungen an den Umgang mit Bestandsdaten durch das Bundesverfassungsgericht umgesetzt werden. Datenschutz kann an der Stelle aber nicht über allem und vor allem nicht über dem Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und deren Repräsentanten stehen.