Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage zur „Reichsbürgerbewegung“
Die Bundesregierung hat sich auf Grund einer kleinen Anfrage der Fraktion Die Linken (Bundestag-Drs. 18/8941) mit „Rechtsextremen Tendenzen in der sogenannten Reichsbürgerbewegung“ befasst. In ihrer Antwort legt sie ihre Erkenntnisse der Bewegung dar (Bundestags-Drs. 18/9161).
Hintergrund
Laut der Anfrage häufen sich in einigen Regionen die Berichte, wonach renitente Reichsbürger kommunale Behörden, Finanzämter und Justiz in ihrer Aufgabenerfüllung zu hindern suchen. Reichsbürger verschicken sogar erfundene Mahnbescheide an Behördenmitarbeiter. Reichsbürger seien vielfach zu Haftstrafen verurteilt worden, weil sie Gerichtsvollzieher und Polizisten angegriffen oder versucht hatten, sich Waffen zu beschaffen. Die Reichsbürgerszene bilde nicht zuletzt ein Sammelbecken für Rechtsextremisten, Holocaustleugner, völkische Ideologen und rechte Esoteriker.
Zu den sog. „Reichsbürgern“ gehören vielfach Anhänger einer Vielzahl von teilweise rechtsextremistisch orientierten Gruppen, Sekten und konkurrierenden „Reichsregierungen“, die von einer Weiterexistenz des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 ausgehen. Sie sind die Auffassung, die als „BRD GmbH“ oder „Verwaltungskonstrukt der Alliierten“ bezeichnete Bundesrepublik Deutschland ist völkerrechtlich illegal und juristisch nicht existent.
Erkenntnisse der Bundesregierung
Laut der Bundesregierung ist die „Reichsbürgerszene“ zersplittert und vielschichtig. Es agierten vielfach Einzelpersonen oder Kleingruppen, denen eine bundesweite Relevanz fehle. Bei Aktivitäten der Reichsbürger stelle sich zudem immer wieder die Frage der Ernsthaftigkeit der politischen Bestrebung. Die Schuldfähigkeit einiger Protagonisten werde in psychiatrischen Gutachten angezweifelt. Jedoch könnten auch solche Menschen gewaltbereite Neigungen aufweisen.
So fänden sich unter den Reichsbürgern und „Selbstverwaltern“ mitunter Protagonisten, die Drohungen insbesondere gegenüber Behörden und deren Mitarbeitern aussprechen. Es sei ihnen vielfach gelungen, Verwirrung zu stiften und Behörden in ihrer Arbeit zu behindern. Leichtgläubige Menschen würden durch sie in ihrem Zutrauen in staatliche Institutionen verunsichert. Darüber hinaus sei nicht auszuschließen, dass sich der Aktionismus und die Aggression im „Reichsbürger“-Milieu verstärken und es zu Radikalisierungseffekten kommt. Im Übrigen dürfe auch das Gefährdungspotenzial von Einzelpersonen nicht unterschätzt werden.
Mit dem angestiegenen Störerpotenzial der Reichsbürgerszene sei eine verstärkte Wahrnehmung in der Öffentlichkeit verbunden. Von den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder werde die Resonanz, die die „Reichsbürgerideologie“ in der rechtsextremistischen Szene findet, beobachtet. Zu Hinweisen auf mögliche Gefährdungen im Umfeld der Reichsbürgerszene erfolge ein regelmäßiger Erkenntnisaustausch mit den Polizei- und Strafverfolgungsbehörden. In Folge von Exekutiv- und Strafmaßnahmen seien bestehende Strukturen der Reichsbürgerszene aufgelöst worden.
Ein Teil der Szene vertrete rechtsextremistische Argumentationsmuster. Die oftmals schon im Ansatz abstrusen Reichsbürgerthesen würden auch im neonazistischen Spektrum und im Spektrum der Holocaustleugner für gut befunden und um antisemitische Konstrukte ergänzt. In der Vergangenheit seien beispielsweise aus diesem Mischspektrum das „Collegium Humanum - Akademie für Umwelt und Lebensschutz e. V.“ (CH) einschließlich der Teilorganisation „Bauernhilfe e. V.“ sowie der „Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“ (VRBHV) verboten worden.
Belastbare Gesamtzahlen zum Personenpotenzial zur Reichsbürgerszene lägen aufgrund der Zersplitterung und Heterogenität nicht vor. Die von als Reichsbürger bekannten Personen verübten Straftaten betreffen nach Kenntnis der Regierung in der Masse Beleidigungen, Nötigungen, Volksverhetzungen, Propagandadelikte und Urkundenfälschungen. Dazu kämen Bedrohungen, Erpressungen und Sachbeschädigungen sowie im geringeren Umfang weitere Delikte. Als qualitativ höherwertige Straftaten seien Widerstandsdelikte und vereinzelt Körperverletzungsdelikte bekannt. In Einzelfällen seien auch Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt worden. In allen bekannten Fällen scheine es sich bei den Beschuldigten jedoch um Einzelpersonen beziehungsweise Angehörigen von Kleinstgruppen zu handeln.
Die Bundesregierung weist auf folgende Veröffentlichungen für den Umgang mit Reichsbürgern hin:
• Land Brandenburg: Handbuch „Reichsbürger“ (https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/25143) und Broschüre: „Wir sind wieder da – Die Reichsbürger“ der Amadeu-Antonio-Stiftung und der Bundeszentrale für politische Bildung (www.amadeu-antoniostiftung.de/aktuelles/2014/wir-sind-wieder-da-die-gefaehrlichen-reichsbürger)
• „Die Reichsbürgerbewegung“ – Infoflyer (Herausgeber: Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin, Abteilung Verfassungsschutz, www.berlin.de)
• Brandenburg: „Reichsbürger und Selbstverwalter“ (www.verfassungsschutz.brandenburg.de)
• Sachsen-Anhalt: „Reichsbürger“ in Sachsen-Anhalt (www.2.sachsen-anhalt.de)