Kommunen sind für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen, der Gesundheit, der Sicherheit, des wirtschaftlichen und sozialen Wohlergehens der Bevölkerung und Teile ihrer Einrichtungen im gesamtstaatlichen Gefüge von großer Bedeutung. Das liegt im Wesentlichen an ihrem Aufgabenspektrum: Der Verwaltungsvollzug und die Krisen (COVID-19, Flüchtlinge, Energieversorgungsengpässen, Tierseuchen, Hoch-wassergefahren) werden maßgeblich auf kommunaler Ebene bewältigt. Die Folgen von zunehmenden hybriden Bedrohungen sind erheblich und resultieren in eingeschränkter Handlungsfähigkeit, hohen Folgekosten und Vertrauensverlusten der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat.
Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen ausdrücklich das Vorhaben der Bundesregierung, auch abseits des BSI- und IT-Sicherheitsgesetzes verbindliche nationale Regeln für Betreiber kritischer Infrastrukturen zu schaffen. Resilienzstrategien, umfassende Prävention und effektiver Katastrophenschutz werden in den kommenden Jahren eine Mammutaufgabe für die Kommunen und die KRITIS-Betreiber. Hierzu bedarf es nicht nur einheitlicher Vorgaben, sondern auch einheitlicher Strukturen und Hilfestellung. Die geplante Harmonisierung der Regulierung zur Cybersicherheit und den künftigen Anforderungen an die physische Sicherheit sind daher erste richtige Schritte. Eine enge Orientierung an die CER-Richtlinie, ohne über deren Vorgaben hinauszugehen und ein Gleichlauf mit dem BSI-Gesetz sind sachgerecht. In einer Krisenlage und im Katastrophenfall müssen Bund, Länder und Kommunen koordiniert handlungsfähig sein. Der Resilienz kritischer Infrastruktur muss auf allen Ebenen ein höherer Stellenwert zukommen.
Der vorliegende Referentenentwurf regelt umfangreich die Zuständigkeiten auf Ebene des Bundes, jedoch erfolgt keine Schnittstelle zu den Ländern und den Kommunen. Die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie sowie der drohenden Gasmangellage aufgrund des Angriffskrieges auf die Ukraine haben gezeigt, dass sich die KRITIS-Betreiber im Rahmen von Präventionsmaßnahmen wie auch im Fall einer Störung bei der unteren Katastrophenschutzbehörde melden und von dieser Hilfestellung und Unterstützung erwarten. Weiterhin wirkt sich der Ausfall von KRITIS unmittelbar auf kommunaler Ebene aus. Daher haben die unteren Katastrophenschutzbehörden neben Bund und Ländern im Rahmen einer gesetzlichen Aufgabenbestimmung und Finanzierung Vorsorgemaßnahmen zur Kompensation von Versorgungsengpässen und Schäden zu treffen. Deshalb sollten im KRITIS-DachG bereits entsprechende Schnittstellen vorgesehen sowie der Informationsfluss über alle Verwaltungsebenen sichergestellt werden. Es bedarf eines gesamtheitlichen und koordinierten Vorgehens zur Krisenbewältigung. Der bloße Verweis auf die Vorschriften und Zuständigkeiten der Fachbehörden im Rahmen des Zivil- und Katastrophenschutzes greift hier deutlich zu kurz.
Zudem ist insgesamt zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar, inwieweit kommunale Stellen, die nicht bereits heute dem BSIG bzw. der BSI-KRITIS-VO unterfallen, von den Regelungen des Entwurfes betroffen sein werden. Ohnehin ist mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf noch offen, welche Anlagen und Dienstleistungen als schutzwürdig gelten. Ohne entsprechende Konkretisierungen von Einrichtungsarten und Schwellenwerten ist eine abschließende Einschätzung der Auswirkungen des KRITIS-Dachgesetzes aus kommunaler Sicht nicht möglich. Insbesondere muss das Zusammenspiel mit dem Schwellenwert der versorgenden Bevölkerung von 500.000 Personen genau betrachtet werden.
Schließlich weisen die kommunalen Spitzenverbände darauf hin, dass zur Stärkung der Resilienz auch ein höherer Grad an Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung erreicht werden muss. Sie ist wesentlicher Gelingensfaktor für einen wirksamen Bevölkerungsschutz. Die Selbsthilfefähigkeit ist in Deutschland – im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern – deutlich geringer ausgeprägt. Kampagnen, die zu einer spürbaren Verbesserung führen, müssen auf lange Zeit angelegt und von möglichst vielen Partnern aktiv bespielt werden, um langfristig eine höhere Selbsthilfefähigkeit zu erreichen. Der zusätzliche Aufwand ist gering, hat aber einen ungleich höheren Nutzen. Hierzu sehen die kommunalen Spitzenverbände in erster Linie den Bund in der Pflicht. Nichtsdestotrotz nehmen auch die Kommunen eine wichtige Rolle durch ihre Nähe zur Bevölkerung ein.