Statement

„Fälle von Hass und Hetze öffentlich machen – Sensibilität der Gesellschaft weiter erhöhen“

„Die gewalttätigen Angriffe auf Politikerinnen und Politiker am vergangenen Wochenende sind erschütternd und durch nichts zu entschuldigen. Wir müssen alles daransetzen, die Tatverdächtigen rasch zu fassen und die Taten dann auch konsequent zu ahnden. Leider ist die Entwicklung nicht vollkommen überraschend. Seit Jahren beobachten wir, dass Hass, Hetze, Beleidigungen und Bedrohungen auch und gerade gegen kommunalpolitisch Engagierte online und offline zunehmen. Gerade in einem Jahr mit insgesamt neun Kommunalwahlen in rund 6000 Kommunen treffen uns diese Vorkommnisse sehr. Die Kraft des Arguments und sachlich-konstruktive Auseinandersetzungen werden durch diese inakzeptable Art des Umgangs verdrängt. Jetzt muss es darum gehen, eine Kultur des Respekts zu etablieren. Alle Demokraten sind aufgerufen, sich aktiv für unseren Rechtsstaat und einen fairen, demokratischen Diskurs einzusetzen.

Gesetzespaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität (2021)

Ausdrückliches Ziel der Gesetzesänderung gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität war es, die Verfolgung von Hass und Hetze zum Schutz von Kommunalpolitikerinnen und -politikern zu verbessern. Der besondere Schutz vor Beleidigungen, Verleumdungen und übler Nachrede gegen Personen des öffentlichen Lebens gilt jetzt auch für die kommunale Ebene. Damit können Vorfälle dieser Art im Einzelfall leichter strafrechtlich verfolgt werden. Zudem muss nicht zwingend angezeigt werden, sondern es kann von Amts wegen aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses ermittelt werden. Dies greift jedoch nur in ausgewählten Fällen. Unabhängig von den rechtlichen Möglichkeiten haben es jedoch Politikerinnen und Politiker auf Landes- und Bundesebene in aller Regel leichter, sich gegen Hass und Anfeindungen aufzustellen, als haupt- und vor allem ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen und -politiker. Sie verfügen organisatorisch und personell über vollkommen andere Voraussetzungen. Notwendig ist aber gerade für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, die in direkten und unmittelbaren Kontakt mit dem Menschen stehen, im konkreten Bedrohungsfall auf die gleichen Schutzmaßnahmen zurückgreifen zu können, die auch für Bundes- und Landespolitiker zur Verfügung stehen.

Sensibilität der Gesellschaft erhöht

Die Sensibilisierung der Polizei, Justiz, aber auch der Gesellschaft für die besondere Betroffenheit von Politikerinnen und -politiker auf kommunaler Ebene ist heute deutlich höher als sie es noch vor einigen Jahren war. So sind die strafrechtlichen Möglichkeiten mit dem Gesetzespaket gegen Hasskriminalität im April 2021 verbessert worden. Mittlerweile gibt es in der überwiegenden Zahl der Bundesländer spezialisierte Ansprech- und Meldestellen im Bereich Hasskriminalität, die zum Teil sogar eigens für betroffene Kommunalpolitikerinnen und -politiker eingerichtet wurden. Durch Studien, Befragungen und einem „Kommunalen Monitoring zu Hass, Hetze und Gewalt gegen Amtsträgerinnen und -träger“ des Bundeskriminalamtes gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden, existieren heute valide und repräsentative Erkenntnisse über die aktuelle Lage. Schließlich wird das Thema auch von der Bundespolitik bis hin zum Bundespräsidenten sehr ernst genommen und mit zahlreichen Maßnahmen die Sichtbarkeit, die Wertschätzung und die Rückendeckung gegenüber der kommunalen Ebene geschaffen. Dennoch bleiben deutliche Herausforderungen: Die Anzeigebereitschaft bleibt leider dann, wenn „nur“ die eigene Person betroffen ist, sehr gering. Das Dunkelfeld der Betroffenen bleibt also groß. Trotz aller Maßnahmen fühlen sich zahlreiche Kommunalpolitikerinnen und -politiker weiterhin mit der Thematik alleingelassen.

Expertise der Staatsanwaltschaften deutlich verbessert   

Die Sensibilität und Expertise der Staatsanwaltschaften im Hinblick auf Hasskriminalität gegenüber Kommunalpolitikern hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verbessert. Es gibt mittlerweile in der überwiegenden Zahl der Bundesländer spezialisierte Abteilungen in den Staatsanwaltschaften oder Landeskriminalämtern, die direkte Ansprechpersonen für Betroffene eingerichtet haben. Dennoch sind diese Stellen oft nicht ausreichend bekannt. Insgesamt müssen wir noch mehr das Bewusstsein, die Sensibilisierung und den direkten Kontakt zwischen den Stellen und Betroffenen herstellen.

Fälle öffentlich machen 

Dass Politikerinnen und Politiker auf allen Ebenen mit Fällen von Hass und Hetze an die Öffentlichkeit gehen, hilft zu verdeutlichen, wie groß der Umfang im täglichen Leben und insbesondere im digitalen Raum ist. Dabei stehen Politikerinnen und Politiker vielfach am Ende vor denselben Herausforderungen. Wie gehe ich mit meinem Fall um? Wie kann ich mich und meine Familie schützen? Handelt es sich um eine Straftat? Habe ich eine Chance auf Strafverfolgung und Ahnung durch die Justiz? Wie im Einzelfall damit umgegangen wird, entscheidet jeder für sich. Wichtig ist jedoch, dass wir Vertrauen in die Arbeit der Polizei und Justiz stärken. Die private Beauftragung von Anwaltskanzleien kann jedenfalls nicht die Lösung für alle haupt- und vor allem ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und -politiker sein.“

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