Das Handbuch der „Forschungs- und Beratungsstelle Terrorismus/Extremismus“ des Bundeskriminalamts zielt darauf ab, zu den unterschiedlichen Erscheinungen von Radikalisierung und Extremismus sowie zu den einzelnen präventiven Arbeitsfeldern Orientierung zu schaffen. Das Wissen von Vertretern aus Wissenschaft und Praxis, aus Zivilgesellschaft, Kommunen und Behörden wird dort erstmals gebündelt und zusammengefasst.
Zu den Inhalten gehören unterschiedlichste Phänomenbereiche wie Ausländerfeindlichkeit, Rechts- und Linksextremismus, Salafismus und Islamismus, aber auch die Präventionsarbeit in extremistischen Fußballfanszenen - sowohl in Deutschland wie auch im europäischen Ausland. Die Beiträge stammen von ausgewiesenen Expertinnen und Experten und beleuchten das weite Feld der Präventionspraxis auf der Grundlage des aktuellen Wissens- und Erfahrungsstandes.
Das dreiteilige Handbuch
- informiert über die Grundlagen der verschiedenen Phänomenbereiche, Radikalisierungsprozesse sowie unterschiedliche Ansätze der Evaluation,
- bietet einen Praxisteil, das verschiedene Aspekte der Umsetzung von Prävention aufzeigt und
- setzt Schlaglichter auf ausgewählte Bereiche und Themenfelder, die eine entscheidende Rolle in der Extremismusprävention spielen.
Das Handbuch richtet sich vor allem die Praktiker in den verschiedenen gesellschaftlichen Handlungsfeldern vor Augen, die mit den Herausforderungen von Radikalisierung und Extremismus konfrontiert sind: Seien es Eltern sich radikalisierender Heranwachsender, seien es Therapeutinnen und Therapeuten in Ausstiegshilfemaßnahmen, seien es Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von Kommunen, in denen extremistische Gruppierungen aktiv werden, seien es Studierende, die sich für dieses herausfordernde Praxisfeld qualifizieren wollen, oder Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, die in das Forschungsfeld eintauchen möchten.
Das Handbuch erscheint in einer ersten Auflage von 4500 Stück und kann ab sofort auch kostenfrei als barrierefreie PDF-Datei heruntergeladen werden. Zusätzlich werden ab 2021 die Inhalte des Handbuchs Extremismusprävention auf www.handbuch-extremismusprävention.de einzeln abrufbar sein.
Anmerkung des DStGB
Der DStGB befasst sich seit vielen Jahren mit dem Thema Extremismusprävention in Kommunen. Die Entwicklungen vom Anschlag auf dem Breitscheidplatz im Dezember 2016, der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke bis hin zu den Anschlägen in Hanau im Februar 2020 machen es zwingend erforderlich, sich intensiver denn je und auf allen Ebenen von Bund, Ländern und Kommunen übergreifend mit der Thematik auseinanderzusetzen. Sie kann nicht allein von den Sicherheitsbehörden bewältigt werden. Es braucht vielmehr gemeinsame Anstrengungen vor allem auf kommunaler Ebene, um auf diese gesamtgesellschaftliche Herausforderung und besonders vielschichtige Gefährdungslagen zu reagieren. Dies gilt insbesondere für die Bereiche des Rechtsextremismus und islamischen Terrorismus. Das Handbuch leistet an der Stelle einen wertvollen Beitrag und eine Grundlage für die praktische Präventionsarbeit vor Ort.
Bereits frühzeitig hat der DStGB konkrete Maßnahmen für die Extremismusprävention formuliert. Hierzu gehört der Aufbau von lokalen Präventionszentren gegen Radikalisierungen, der Umgang mit der Schweigepflicht von bestimmten Verantwortungsträgern und Berufsgruppen – wie zum Beispiel Ärzten, Anwälten, Lehrern, Geistlichen, Amtspersonen – zur Früherkennung von Radikalisierungstendenzen sowie die Ausweitung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden bei der Überwachung und Kontrolle von Internetaktivitäten im Bereich Extremismus und Radikalisierung. Die beste Präventionspolitik im Bereich des Extremismus ist aus kommunaler Sicht schließlich eine umfassende Unterstützung von Initiativen zur Demokratieförderung vor Ort. Es ist in diesem Sinne zu begrüßen, dass die Bundesregierung die Prävention im „Maßnahmepaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität“ weiter fördern und bereits existierende Projekte und Maßnahmen weiter ausbauen will.
Der DStGB bringt sich aktuell in dem erst kürzlich gestarteten Forschungsverbund „MOTRA“ (Monitoringsystem und Transferplattform Radikalisierung) als Transferpartner ein, in dem es vor allem um den Austausch aller relevanten Akteure zur Prävention und Bekämpfung gewaltaffiner Radikalisierung und anwendungsorientierte Radikalisierungsforschung geht. Das Projekt ist ein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Spitzenforschungscluster (ergänzend gefördert durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat), dass vom Bundeskriminalamt koordiniert wird.
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