Die Evaluation stellt fest, dass die umgesetzten Maßnahmen zum Einbruchschutz seit 2014 „nicht nur effektiv, sondern unter Berücksichtigung der Kosten auch effizient“ sind. Neben der Steigerung des Sicherheitsgefühls und der Verhinderung von Einbrüchen durch die eingebaute Sicherheitstechnik wurden eine Kostenentlastung der Haushalte sowie Versicherungen und die Steigerung der Produktion erreicht. Die bisherige Förderung von Bestandsbauten nutzen allerdings vornehmlich, nämlich 90%, selbstnutzende Eigentümer/innen.
Allerdings bleibt der Wohnungsbestand in Deutschland insgesamt schlecht gegen Einbrüche geschützt. Es wird zu wenig in Einbruchschutz investiert, insbesondere beim zahlenmäßig äußerst relevanten Mietwohnungsbestand. Mangels rechtlicher Vorgaben trägt auch der Neubau kaum zur Verbesserung des Einbruchschutzes bei.
In der Evaluation wird die Förderung des Umbaus von Mietwohnungen und auch Neubauauflagen gefordert, da das individuelle Sicherheitsbedürfnis sowie die Angst vor einem Einbruch einkommensunabhängig seien.
Für den Einbruchschutz bedeutet das im Ergebnis, Haushalte mit geringem Einkommen stärker als bisher zu fördern und die Neubauförderung aufzunehmen, solange keine baurechtlichen Vorgaben für den Einbau von Sicherheitstechnik initiiert sind.
Insbesondere bei der Beratungspraxis wird auch deutlich, dass Einbruchschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Nur 40% der Fördermittelempfänger nehmen eine kostenlose polizeiliche Beratung in Anspruch. Häufig werden Informationen stattdessen bei Handwerkern eingeholt.
Für den Einbruchschutz bedeutet das im Ergebnis, Haushalte mit geringem Einkommen stärker als bisher zu fördern und die Neubauförderung aufzunehmen, solange keine baurechtlichen Vorgaben für den Einbau von Sicherheitstechnik initiiert sind.
Den Bericht Evaluation des KfW-Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen (Barrierereduzierung – Einbruchschutz)“ finden Sie HIER, die Kurzfassung können Sie HIER einsehen.
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