Im Bundestag wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes - Erhöhung der Sicherheit in öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen und im öffentlichen Personenverkehr durch optisch-elektronische Einrichtungen (Videoüberwachungsverbesserungsgesetz – BT-Drs. 18/10941) in erster Lesung diskutiert Das Gesetz sieht vor, dass bei der Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen, die von einem Privaten betrieben werden, wie Sportstätten, Einkaufszentren oder Parkplätzen und Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs der Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit der Personen, die sich dort aufhalten, als ein besonders wichtiges Interesse zu gelten hat. Die Sicherheitsbelange sollen stärker als bisher berücksichtigt werden.
Der federführende Innenausschuss des Bundestages hat sich mit seiner Empfehlung an den Bundesrat vom 30.01.2017 (BR-Drs. 791/1/16) insbesondere für eine Ausweitung der Speicherfristen auf 2 Monate ausgesprochen, um eine effektive Aufgabenerfüllung der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden gewährleisten zu können.
Ebenfalls in erster Lesung diskutierte der Bundestag Neuregelungen im Bundespolizeigesetz, mit denen die von Bundesinnenminister de Maizière gemachten Vorschläge zur Erhöhung der inneren Sicherheit umgesetzt werden sollen. Mit dem Einsatz von Körperkameras bei der Polizei (Bodycams) und mit Systemen zum automatischen Lesen von KFZ-Kennzeichen sowie der Befugnis zur Aufzeichnung von eingehenden Telefonaten in Einsatzleitstellen will die Koalition die Polizeiarbeit effektiver machen und die Befugnisse der Polizei stärken. Personen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, sollen nicht in das Bundesgebiet und damit in den Schengenraum einreisen dürfen. Deshalb soll klargestellt werden, dass zu diesem Zweck die personenbezogenen Daten der Betroffenen in das Schengener Informationssystem eingegeben werden dürfen.
Das Plenum des Bundesrates wird die Gesetzesentwürfe am 10.02.2017 beraten.
Anmerkung