Verkehrssicherheit

Fußverkehrsstrategie der Bundesregierung kann nur der erste Schritt sein

Erstmalig hat die Bundesregierung eine Fußverkehrsstrategie entwickelt, die das Zufußgehen als wesentlichen Bestandteil einer modernen Mobilität weiter stärken soll. Sie dient nach Aussage des BMDV vor allem Ländern und Kommunen als Orientierungshilfe zur fußgängergerechten Gestaltung ihrer Verkehrssysteme. In Deutschland werden täglich etwa 60 Millionen Wege zu Fuß zurückgelegt. Trotz einer Prognose, die einen Rückgang des Fußverkehrs bis 2040 voraussagt, soll diese Strategie mit gezielten Maßnahmen gegensteuern.

Wesentliche Zielsetzungen der Strategie sind:

  • Anerkennung des Fußverkehrs als gleichwertige und -berechtigte Verkehrsart,
  • Erhöhung der Verkehrssicherheit und signifikante Reduzierung von Unfällen,
  • Steigerung der Lebensqualität durch attraktivere Fußverkehrsangebote und bessere Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum,
  • Förderung des Klima- und Umweltschutzes, insbesondere durch die Steigerung des Fußverkehrsanteils bis 2030,
  • Förderung der Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung durch aktive Mobilität,
  • Sicherstellung barrierefreier Mobilität für alle, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen.

Um diese Ziele zu erreichen und die Rahmenbedingungen für den Fußverkehr weiter zu verbessern, definiert die Strategie fünf zentrale Handlungsfelder und schlägt Maßnahmen vor.

So sollen gesetzliche Rahmenbedingungen verbessert werden. Hierzu wird u.a. die erfolgte Anpassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) erläutert, die u.a. eine erleichterte Einführung von Fußgängerüberwegen und Tempo-30-Zonen auf Hauptverkehrsstraßen ermöglicht. Angemahnt wird das Erfordernis einer verstärkten Kontrolle gegen Falschparken auf Gehwegen. Ausführlich beschrieben werden die Möglichkeiten der kommunalen Planung, den Fußverkehr zu fördern und sicherer zu machen. Hierbei werden eine integrierte Stadtentwicklung bzw. das Prinzip der Stadt der kurzen Wege ebenso betont, wie die klare Trennung der Verkehrsträger, Aufenthaltsqualität in den Quartieren und Standards zur Barrierefreiheit wie taktile Elemente im Verkehrsraum. Wanderwege sollen entwickelt und gepflegt werden.  Bei der Finanzierung und Förderung wird betont, dass Bundesförderprogramme wie „Zukunft Fußverkehr“ Kommunen bereits finanziell unterstützen. In diesem Fall mit beispielsweise 3,5 Mio. Euro im Jahr 2024. Im Finanzhilfe-Sonderprogramm „Stadt und Land“ können baulich getrennte Maßnahmen für den Fußverkehr in Verbindung mit Radverkehrsprojekten mitgefördert werden. Erläutert werden zudem Förderprogramme im Bereich Forschung, Digitalisierung oder ÖPNV, die auch dem Fußverkehr zugutekommen.  In Bezug auf das Handlungsfeld „Strukturen und Bewusstsein“ wird Fußverkehr als Querschnittsthema betont. Die Einführung von Fußverkehrsbeauftragten in Kommunen und auf Länderebene wird ebenso empfohlen wie die Förderung von Schulungsprogrammen für Verkehrsplaner zur besseren Berücksichtigung des Fußverkehrs. Kampagnen zur Sensibilisierung der Bevölkerung für die Vorteile des Zufußgehens sollen ermöglicht werden. Durch Forschung und Entwicklung soll die Datenerhebung zur Fußgängermobilität verbessert werden. Es sollen u.a. innovative Technologien wie smarte Ampelschaltungen und digitale Wegweisungssysteme gefördert werden.

Aus Sicht des DStGB kann die Fußverkehrsstrategie nur der Auftakt sein, um den Fußverkehr auch durch den Bund stärker zu unterstützen. Die Fußverkehrsstrategie der Bundesregierung betont mehrfach, dass die Gewährleistung einer guten und sicheren Infrastruktur für den Fußverkehr Aufgabe von Ländern und Kommunen sei. Dies ist zwar in Bezug auf die Straßenbaulast im Wesentlichen richtig, jedoch stellt sich dann die Frage, warum der Bund das Thema in einer eigenen Strategie aufgreift und die entsprechenden Ebenen bei der Erstellung der Strategie samt Handlungsempfehlungen nur bedingt einbindet. Das BMDV erwähnt in der Strategie die erfolgte Etablierung des Bund-Länder-Arbeitskreises Fußverkehrs. Das Gremium schließt die maßgeblichen Akteure für die Umsetzung der Fußverkehrsinfrastruktur, die Kommunen jedoch aus. Eine Strategie ist vor allem dann wertvoll, wenn nicht nur allgemeine Ziele definiert und Handlungsfelder benannt werden, sondern wenn konkrete Maßnahmen mit Mitteln hinterlegt werden. Der Bund als Autor sollte hier beispielgebend bei einer Bundesstrategie vorangehen. Anzuerkennen sind in jedem Fall einige Maßnahmen der letzten Jahre, wie geschaffene Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verkehrssicherheit (auch für den Fußverkehr) oder die in Kürze stattfindende Nationale Fußverkehrskonferenz. Anhand der Radverkehrsförderung zeigt sich, dass es besser geht und Verantwortung gemeinsam übernommen werden kann, um gemeinsame Ziele zu erreichen: Das Sonderprogramm Stadt+Land zur Radverkehrsförderung ist etabliert und mit maßgeblichen Bundesmitteln hinterlegt. Es hat in den vergangenen Jahren hunderte neue Radwege ermöglicht und somit zur Sicherheit und Attraktivität des Radverkehrs in den Großstädten und Landgemeinden beigetragen. Auch an Bundesfernstraßen oder Bahnhöfen wurden umfangreiche Verbesserungen für den Radverkehr angestoßen und neue Programme etabliert. Gerade in Kombination mit der Radverkehrsförderung sollten künftig Mittel von Bund und Ländern flexibel auch zur Verbesserung der Fußverkehrsinfrastruktur in den Kommunen genutzt werden können. Der Nationale Radverkehrsplan wurde unter intensiver Beteiligung von Ländern und Kommunen erstellt und im Bund-Länder-Arbeitskreis Radverkehr haben die kommunalen Spitzenverbände einen festen Platz. Der Fußverkehr verdient ebenso, sein gewisses Schattendasein zu verlassen und stärker auch auf Bundesebene bzw. in der Bundespolitik Beachtung und Unterstützung zu finden. Profitieren würden im Übrigen alle Verkehrsträger, denn jeder Weg beginnt letztlich zu Fuß.

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