Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt in seiner aktuellen Entscheidung, dass Anwohner grundsätzlich ein Einschreiten der Behörden gegen das Gehwegparken verlangen können. Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass es hier nun eine höchstinstanzliche Entscheidung gibt. Diese schafft Rechtssicherheit zugunsten der Straßenverkehrsbehörden, der kommunalen Ordnungsämter, der Bewohnerinnen und Bewohner und nicht zuletzt der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.
Im Ergebnis können die Straßenverkehrsbehörden bei konkreten Maßnahmen nach dem Problemdruck priorisieren. Sie müssen dann handeln, wenn konkrete Gefahren für die Gesundheit drohen. Dies betrifft etwa Gehwege, wo wenig Platz verbleibt, so dass unter anderem auch Kinder oder ältere Menschen auf die Straße ausweichen müssen.
Es ist davon auszugehen, dass das Gehwegparken vor allem in großen Städten mit wenig Platz und vielen Autos ein Problem darstellt. Vor allem für die Innenstädte ist die Frage in den Blick zu nehmen, wie der öffentliche Raum aufgeteilt und genutzt werden soll. Natürlich müssen Parkplätze für jene vorhanden sein, die auf ihr Auto angewiesen sind. Auch müssen aber die Alternativen zum Auto wie der Rad- und der Fußverkehr sowie der ÖPNV gestärkt werden. Hierzu brauchen die Kommunen einen anderen Rechtsrahmen. Die dringend notwendige Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes würde den Kommunen mehr Handlungsspielraum geben.