Die bisherigen Anforderungen, damit Kommunen Tempo 30, Fußgängerüberwege oder andere Maßnahmen im Straßenverkehr umsetzen können, sind unzureichend und aus der Zeit gefallen. Der nun vorliegende Gesetzesentwurf kann die Grundlage dafür bilden, dass die Kommunen mehr Handlungsfreiheit für mehr Klimaschutz, Verkehrssicherheit, Gesundheitsschutz erhalten.
Die Städte und Gemeinden können somit lebenswerter und Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer, Kinder sowie ältere Menschen können besser geschützt werden. Notwendig ist dafür, dass die nun im Entwurf des Straßenverkehrsgesetzes neu formulierten zusätzlichen Ziele nicht durch das Ziel der „Leichtigkeit des Verkehrs“ ausgebremst werden. Hier setzt der Entwurf des Gesetzes richtig an. Es bedarf jedoch noch weiter Klarstellungen im Gesetz, damit eine integrierte Betrachtung der Ziele bestmöglich umgesetzt werden kann. Die Ampel-Koalition hat mehr Entscheidungsspielräume der Kommunen vereinbart. Dies muss nun eingelöst werden.