Durch die Bundesförderung entstehen in den Städten und Gemeinden derzeit viele Kilometer neue Radwege. Angesichts der Planungs- und Umsetzungszeiträume, bspw. bei Radschnellwegen, muss diese Unterstützung langfristig ausgelegt werden. Zudem braucht es mit Änderungen im Straßenverkehrsgesetz und der Straßenverkehrsordnung endlich einen zeitgemäßen Rechtsrahmen für mehr nachhaltige Mobilität. Bislang sind für Maßnahmen im Straßenverkehr vielfach bürokratische und umfangreiche Begründungen erforderlich. Das behindert beispielsweise die Führung von Radwegen entlang von Hauptverkehrsstraßen. Das Verkehrsrecht muss um neue Ziele wie Klimaschutz, Gesundheitsschutz und attraktive Städte ergänzt werden, damit entsprechende Maßnahmen leichter eingerichtet werden können. Der vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr nun vorgelegte Entwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes kann hier die Grundlage schaffen. Wichtig ist, dass neue Ziele gleichrangig bei der Verkehrsplanung herangezogen werden können und somit den Kommunen tatsächlich zusätzliche Entscheidungsspielräume eingeräumt werden. Entscheidungen für streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen oder die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs müssen vor Ort getroffen werden können. Dieses Versprechen der Ampel-Koalition muss nun eingelöst werden.
Am 20. und 21. Juni 2023 findet der 8. Nationale Radverkehrskongress (NRVK) im Kap Europa, dem Kongresshaus der Messe Frankfurt, statt. Auf Deutschlands größtem Fachkongress für den Radverkehr treffen sich Fachleute aus unterschiedlichen Bereichen und Ebenen der Planungspraxis, Politik, Wissenschaft und Wirtschaft und diskutieren die Visionen und zentralen Fragen des Radverkehrs. Der Kongress wird durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) in Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt am Main ausgerichtet und wird vom DStGB unterstützt.