Radverkehr

Bundeskabinett beschließt Nationalen Radverkehrsplan

Der NRVP zeigt auf, was Bund, Länder, Kommunen, Wirtschaft und Wissenschaft in den nächsten Jahren tun müssen, um Deutschland zum Fahrradland zu machen. Nur gemeinsam und in einem kontinuierlichen Austausch können die in dieser Radverkehrsstrategie formulierten Maßnahmen und Anregungen zum Gestalten einer nachhaltigen Mobilität umgesetzt werden. Mit sichereren Infrastrukturen, von allen beachteten Verkehrsregeln und mehr Fairness im gegenseitigen Miteinander im Straßenverkehr soll eine Trendwende für sicheren Radverkehr gelingen. Der NRVP benennt unter anderem folgende Ziele:

•    Die Anzahl der Wege nimmt von rund 120 auf 180 Wege je Person und Jahr zu – ohne dass dies zu Lasten der übrigen Verkehrsarten des Umweltverbundes geht.

•    Die durchschnittliche Länge der mit dem Rad zurückgelegten Wege erhöht sich von 3,7 Kilometer auf sechs Kilometer.

•    Gegenüber 2019 reduziert sich die Zahl der im Verkehr getöteten Radfahrenden um 40 % – trotz deutlich mehr Radverkehr.

•    Als Orientierung soll sich die finanzielle Förderung des Radverkehrs durch Bund, Länder und Kommunen perspektivisch an rund 30 Euro je Person und Jahr orientieren.

Der NRVP beinhaltet konkrete Vorschläge und Handlungsempfehlungen zu den Themen:

•    Förderung einer sicheren und lückenlosen Radinfrastruktur

•    Fahrradparkplätze

•    Verkehrssicherheit

•    Förderung von Dienstfahrten

•    Verwaltung, (Aus-)Bildung und Fahrradkultur

•    Verknüpfung von Verkehrsträgern

•    Logistik und Lastenräder

Mit dem NRVP 3.0 liegt aus Sicht des DStGB jetzt eine zeitgemäße bundesweite Strategie zur Förderung und Weiterentwicklung des Radverkehrs vor. In einem breit angelegten Dialogprozess unter Beteiligung des DStGB konnten sich die unterschiedlichen Akteure intensiv in die Entwicklung des Dokuments einbringen, dass insofern auch einen Kompromiss darstellt. Für einen maßgeblichen Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrssektor bedarf es beispielsweise ambitionierter Veränderungen bei den Wegeanteilen der unterschiedlichen Verkehrsmittel. Ein konkretes Ziel bezüglich des Radverkehrsanteils benennt der NRVP nicht.  

Das Dokument betont richtigerweise die zentrale Rolle der Kommunen für die Umsetzung des umfangreich notwendigen Infrastrukturausbaus und vieler weiterer Maßnahmen der Radverkehrsförderung. Klar ist aber auch, viele der Ziele wie die Umverteilung des öffentlichen Straßenraums zugunsten der Nahmobilität lassen sich nur im engen Dialog mit Bürgerschaft und Akteuren vor Ort umsetzen und verlaufen nicht immer konfliktfrei. Die Verkehrswende in den Städten und Gemeinden gelingt zudem nur mit entsprechender Unterstützung durch Bund und Länder. Das im Zuge des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung aufgelegte Sonderprogramm „Stadt und Land“ zur Förderung von Radinfrastruktur kann daher nur den Anfang einer längerfristigen Beteiligung des Bundes an einem flächendeckenden Radinfrastrukturausbau darstellen. So könnte das übergeordnete Ziel im NRVP – die Schaffung lückenloser, sicherer Radnetze in Deutschland – erreicht werden.

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