ÖPNV

Zusätzliche ÖPNV-Mittel reichen nicht für ÖPNV-Ausbau

Nach dem Beschluss der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 02.11.2022 soll der Bund ab dem Jahr 2022 zusätzliche Regionalisierungsmittel in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich zur Verfügung. Die Regionalisierungsmittel werden jährlich ab 2022 um drei Prozent erhöht. Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags befasst sich am 12.12.2022, mit der hierfür geplanten Novellierung des Regionalisierungsgesetzes. Grundlage ist ein entsprechender Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP.

Enorme Herausforderungen für den ÖPNV

Die kommunalen Spitzenverbände betonen in ihrer Stellungnahme anlässlich der Anhörung, dass der ÖPNV aktuell finanziell vor enormen Herausforderungen steht:

  • Massive Kostensteigerungen v.a. infolge des Ukrainekriegs und im Bereich der Energie beeinträchtigen die Finanzierung des bestehenden ÖPNV-Angebots.
  • Der erforderliche Angebotsausbau für Ausbau und Modernisierung des ÖPNV bedarf einer vorausschauenden und verlässlichen Finanzierung.
  • Die geplante Einführung eines Deutschlandtickets ist nicht finanzierungswirksam und verursacht bei nicht vollständigem Ausgleich zusätzliche Einnahmeverluste.

Mit dem Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes reagiert der Bundesgesetzgeber nach mehrfacher ergebnisloser Aufforderung durch Länder, Kommunen und Verkehrsunternehmen an den Bund zur Mittelaufstockung nun auf die erstgenannte Herausforderung. Die beiden letztgenannten Herausforderungen bleiben davon unberührt und bedürfen nach wie vor dringend einer Lösung.

Die zwischen Bund und Ländern am 02.11.2022 vereinbarte und mit der 8. Änderung des Regionalisierungsgesetzes vorgesehene Anhebung der Regionalisierungsmittel um 1 Mrd. € ab 2022 ist zwar aus kommunaler Sicht grundsätzlich zu begrüßen. Sie ist aber bei weitem nicht ausreichend. Aktuell fließt ein Großteil der Regionalisierungsmittel in den schienengebundenen ÖPNV. Es steht daher bei einer insgesamt unzureichenden Mittelaufstockung zu befürchten, dass das negative „Delta“ vor allem den straßengebundenen ÖPNV treffen wird. Alleine zur Aufrechterhaltung der bisherigen Angebote vor dem Hintergrund der Kostensteigerungen fordern die kommunalen Spitzenverbände eine Aufstockung der Regionalisierungsmittel um 1,65 Mrd. €.

Die kommunalen Spitzenverbände betonen darüber hinaus, dass die weiteren Finanzierungsherausforderungen im Zusammenhang mit der Einführung eines Deutschlandtickets und dem weiteren flächenhaften Aufbau des ÖPNV mit dem Gesetzentwurf offen bleiben.

Es bedarf zum einen einer Nachschusspflicht zur Ausfinanzierung des Deutschlandtickets durch Bund und Länder. Denn die bislang zugesagten Mittel in Höhe von 3 Mrd. Euro sind voraussichtlich nicht ausreichend, um das bundesweite Ticket zu finanzieren.

Der Bundestag wird zudem gebeten, in einer Entschließung das Bundesministerium für Digitales und Verkehr aufzufordern, die zur Sicherung der Finanzierung und Ausgestaltung des Ausbau- und Modernisierungspakts des ÖPNV notwendige Steigerung der Regionalisierungsmittel schnellstmöglich mit Ländern und Kommunen abzustimmen. Erst mit dieser Finanzierung- und Planungssicherheit können vor Ort die erforderlichen Angebotsausweitungen Erreichung der Klimaschutzziele und zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse vorbereitet und umgesetzt werden. 

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