Städte und Gemeinden begrüßen, dass es ein bundesweit einheitliches Deutschlandticket geben wird, und hoffen auf eine zeitnahe Einführung. Allerdings ist eine Einführung an die klare Erwartung geknüpft, dass die noch offenen Finanzierungsfragen geklärt werden. Unter den jetzigen Rahmenbedingungen erscheint eine rasche Einführung nicht möglich. Die Kommunen brauchen zwingend eine Regelung, dass alle mit dem Ticket verbundenen Einnahmeverluste durch Bund und Länder ausgeglichen werden. Eine Deckelung des Ausgleichsbetrags auf 3 Mrd. Euro und gleichzeitig die Festlegung eines Preises von 49 Euro wälzen ein untragbares Risiko auf die Verkehrsunternehmen und Kommunen ab. Die Kommunen können die drohenden zusätzlichen Kosten nicht schultern. Auch hier muss der Grundsatz gelten: Wer bestellt bezahlt. Wenn Bund und Länder die Einführung des Tickets beschließen müssen sie auch alle damit verbundenen Kosten tragen. Daher müssen die noch offenen Finanzierung- und Umsetzungsfragen des Deutschlandtickets jetzt durch Bund und Länder geklärt werden.
Enttäuschend ist aus kommunaler Sicht, dass man sich nicht auf einen klaren Ausbaupfad für den ÖPNV geeinigt hat. Hierfür steht nach den Beschlüssen von Bund und Ländern bis zum Jahr 2024 kein Geld zur Verfügung. Klar ist aber auch, dass es neben einem günstigen Preis auch attraktive Angebote und gute Taktungen braucht, um den ÖPNV auch für Menschen in den ländlichen Räumen attraktiv zu machen.