Eine von der DB eingerichtete AG hatte hat sich zunächst ein umfassendes Bild über die in der Vergangenheit stillgelegten Strecken gemacht und dafür insgesamt 346 Strecken in ganz Deutschland bewertet. Es folgten Gespräche mit Ländern und Aufgabenträgern, um gemeinsam zu prüfen, auf welchen Strecken künftig wieder Züge rollen sollen. Die DB geht im Ergebnis gemeinsam mit Ländern und Aufgabenträgern zunächst die Reaktivierung von 20 Strecken an. Die Strecken befinden sich in unterschiedlichen Phasen der Umsetzung. Darüber hinaus geht der Austausch mit den Ländern hinsichtlich der Reaktivierung zusätzlicher Strecken weiter.
Aus Sicht des DStGB sorgen gerade gute Bahnanbindungen für attraktive Städte und Gemeinden und stellen gerade für Berufspendler und Auszubildende eine wirkliche Alternative zum Auto dar. Hinzu kommen zweifelsfrei Standortvorteile für die Wirtschaft und den Tourismus vor Ort, was ebenfalls zum Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse beiträgt. In Kombination mit angepassten Busangeboten können reaktivierte Bahnstrecken den ÖPNV bzw. SPNV ganzer Regionen maßgeblich befördern und damit erheblich zum Gelingen der Verkehrswende und der Erreichung der Klimaziele beitragen.
Über 120 Mittelzentren in Deutschland mit fast 1,8 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern sind jedoch nicht an das Bahnnetz für den Personenverkehr angeschlossen. Zu beachten ist bei einem Reaktivierungsvorhaben stets der Einzelfall. Wenn beispielsweise stillgelegte Bahntrassen nicht den heutigen Siedlungsachsen entsprechen, kann auch ein dicht getaktetes und direktes Regionalbus-System die Fahrgastnachfrage bedarfsgerecht abdecken. Die Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken stellt letztlich eine besondere Herausforderung für die SPNV-Aufgabenträger dar. Denn sind Strecken erst einmal stillgelegt, wird es selbst bei gesicherter Flächenwidmung aufwendig, die notwendigen Mittel für eine Instandsetzung und Finanzierung des SPNV-Betriebs aufzubringen. Kernelement aller Reaktivierungsvorhaben ist daher eine Sicherung der Finanzierung, welche nicht zu Lasten anderer Bahnstrecken oder ÖPNV-Angebote gehen darf.
Der Investitionsrückstau im deutschen Eisenbahnnetz ist immens und das Ziel der Bundesregierung bis 2030 doppelt so viele Bahnkundinnen und Bahnkunden zu gewinnen wird nur mit massiven Investitionen in die Infrastruktur und höheren Betriebszuschüssen erreicht werden. Gerade vor dem Hintergrund der ambitionierten Klimaschutzziele im Verkehrssektor muss die Stärkung der Schiene in der kommenden Legislaturperiode stärker denn je vorangetrieben werden. Hierzu gehören auch gezielte Reaktivierungsvorhaben und zusätzliche Mittel für den Betrieb.