ÖPNV

Bundesrat beschließt 9-Euro-Ticket zum 1. Juni 2022

Zur Finanzierung der Kosten überträgt das Gesetz den Ländern zusätzliche Regionalisierungsmittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro für das Jahr 2022. Weitere 1,2 Milliarden Euro werden im Rahmen des ÖPNV-Rettungsschirms bereitgestellt, um pandemiebedingte Einnahmeausfälle im Jahr 2022 auszugleichen.

Das geplante Gesetz soll zum 1. Juni 2022 in Kraft treten. Zuvor wird es über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet

Bundesrat fordert zusätzliche Kostenbeteiligung des Bundes

In einer begleitenden Entschließung bemängelt der Bundesrat, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen werden, um alle mit dem 9-Euro-Ticket verbundenen Aufwendungen zu kompensieren. Er erwartet, dass der Bund weitere Ausgleichszahlungen leistet, wenn die Kosten höher ausfallen als bisher prognostiziert. Auch zum Ausgleich der Corona-bedingten Einnahmeausfälle müsse der Bund den Ländern weitere Mittel zuweisen, um seine Zusage nach hälftiger Beteiligung einzuhalten.

Der Bundesrat betont zudem, dass erhebliche weitere Mittel erforderlich sind, um das derzeitige Verkehrsangebot langfristig zu gewährleisten, die Fahrgastzahlen zu steigern und das Angebot auszuweiten, damit die Klimaschutzziele erreicht werden. Er fordert eine zusätzliche strukturelle und dauerhafte Erhöhung der Regionalisierungsmittel bereits ab 2022, um die strukturelle Unterfinanzierung des ÖPNV zu beenden. Ohne solche Unterstützung werde es nicht möglich sein, nach Ablauf des dreimonatigen 9-Euro-Tickets die Tarife stabil zu halten, warnen die Länder.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen des Bunderates befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

DStGB sieht 9-Euro-Ticket kritisch

Der DStGB teilt die im Bundesrat hervorgebrachte Kritik der Länder. Dort, wo die Taktungen gering oder die Bahnen heute schon überfüllt sind, wird es schwer, die Menschen mit dem Angebot zu überzeugen. Die kurzfristige Umsetzung kann zudem dazu führen, dass Fahrplanangebote auf stark nachgefragten Relationen, z.B. in Ballungsräumen oder in Ferienregionen, nicht ausreichen werden. Die Hoffnung, dass zusätzliche Kunden den ÖPNV ausprobieren und dauerhaft umsteigen könnte verpuffen. Denn es braucht dringend eine strukturelle Mittelerhöhung, um gestiegene Energiepreise gegen zu finanzieren und zusätzliche Angebote im Sinne des Klimaschutzes und einer Verbesserung der Mobilität in Stadt und Land zu ermöglichen. Es drohen aufgrund der fehlenden Anschlussfinanzierung des 9-Euro-Tickets Ticketpreiserhöhungen und Angebotsreduzierungen ab Herbst. Das wäre nach dem ÖPNV-Sommer ein fatales Zeichen für die Branche und die Verkehrswende insgesamt. Anstelle einer Einmal-Aktion wären die Mittel aus Sicht des DStGB, besser in dauerhafte Angebotsverbesserungen angelegt, gerade dort, wo derzeit kein ausreichendes ÖPNV-Angebot existiert.

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