Die kommunalen Spitzenverbände - der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag - haben im Vorfeld einer Sachverständigenanhörung des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages von der Möglichkeit zur Stellungnahme zu einer Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes Gebrauch gemacht. Darin wird die Änderung des BImSchG zur Klarstellung des Begriffes der Verhältnismäßigkeit bezüglich der Verhängung von Fahrverboten grundsätzlich begrüßt und weiterhin gefordert die Anstrengungen, die im Rahmen des Sofortprogrammes Saubere Luft begonnen wurden, nunmehr auch wirken zu lassen.
25. Januar 2019