Deutlich betonen die kommunalen Spitzenverbände in ihrer Stellungnahme, dass sie in der Schaffung entsprechender Ladeinfrastruktur keine „kommunale Gewährleistungsaufgabe“ sehen. Aufbau und der Betrieb von öffentlich-zugänglicher Ladeinfrastruktur müssen vielmehr durch die Privatwirtschaft erfolgen. Es darf keine Situation eintreten, bei der am Ende die Kommunen als „Lückenbüßer“ einspringen müssen, um von öffentlicher Seite mühsam Versorgungslücken zu schließen.
Klar ist, dass die Kommunen wichtige Akteure und Ansprechpartner für den flächendeckenden Aufbau von Ladeinfrastruktur sind, nicht zuletzt als Genehmigungsbehörden und bei der Bereitstellung öffentlicher Flächen. Sie können insoweit den Aufbau vor Ort koordinieren, private Akteure ansprechen und zusammenbringen und sie bei der Bereitstellung/Akquise von Flächen unterstützen. Ferner ist innerhalb der Kommunalverwaltungen für die Genehmigungsprozesse und deren Beschleunigung zu sensibilisieren und das erforderliche Knowhow und Personal aufzubauen. Die Kommunen können dies jedoch nicht allein stemmen, sondern bedürfen der Unterstützung durch Bund und die Länder. Der flächendeckende Ausbau von Ladeinfrastruktur darf nicht an der finanziellen und personellen Leistungsfähigkeit einzelner Städte, Landkreise und Gemeinden scheitern.
Auch wenn im Entwurf zum Masterplan viele Maßnahmen zur fachlichen Unterstützung dargestellt werden, verbleibt die Hauptlast für einen koordinierten und sachgerechten Ladeinfrastrukturausbau bei den Kommunen. Konkrete finanzielle und personelle Unterstützung wird im Entwurf zum Masterplan nicht abgebildet, so dass davon auszugehen ist, dass zahlreiche der dargestellten Maßnahmen in Kommunen mit eingeschränkten Ressourcen nicht umgesetzt werden können. Die kommunalen Spitzenverbände erneuern insoweit ihre langjährige Forderung nach zusätzlichen finanziellen wie personellen Mitteln, welche direkt den Kommunen zugutekommen, um die bevorstehenden Aufgaben zu erfüllen. Die Etablierung von „Regionalen Ladeinfrastrukturmanagern/-managerinnen“ bei der Nationalen Leitstelle wird insoweit nicht als ausreichend angesehen. Es sollten auch Personalkosten gefördert werden, wie es beispielsweise mit der Förderung von Klimaschutzmanagern/innen erfolgreich praktiziert wurde.
Es bedarf einer grundsätzlichen Neuausrichtung der Förderprogramme für öffentliche Ladeinfrastruktur, die weiterhin als notwendig angesehen wird. Anstelle eines Zuschlags für Anträge mit geringem Förderbedarf sollte ein Förderschwerpunkt gerade auf Bereiche mit nachgewiesener Unterversorgung gelegt werden. Dies stärkt den marktlichen Ansatz und schafft anderenorts Spielräume für privatwirtschaftliche Investitionen.
Zudem darf nicht einseitig auf das öffentliche Laden am Straßenrand gesetzt werden. Denn Flächen gerade im öffentlichen Raum der Städte und Gemeinden sind begrenzt. Aufgrund der Nutzungskonflikte wird der Ladeinfrastrukturausbau gerade dort mehr Zeit in Anspruch nehmen. Vielmehr müssen Schnellladehubs, bspw. in Quartieren mit Geschosswohnungsbau, in den Zentren und entlang bedeutender Verkehrsachsen den Bedarf bündeln. Die Potenziale für das Laden auf privaten Flächen, wie bei Handel und Wohnungswirtschaft als auch bei Arbeitgebern sind zu heben, um den Bedarf an öffentlicher Ladeinfrastruktur auf ein umsetzbares Maß zu senken. Aus kommunaler Sicht abzulehnen sind pauschale Zielgrößen, die ohne kleinräumige Bedarfsanalysen auf einzelne Kommunen heruntergebrochen werden. Zu berücksichtigen sind stets die Verhältnisse vor Ort und der regionale Kontext.
Viele touristisch geprägte Kommunen stehen vor der Herausforderung, die Ladeinfrastruktur so zu planen, dass sowohl die Nachfrage der Wohnbevölkerung als auch der Gäste gedeckt wird. Aufgrund der saisonal stark schwankenden Nachfrage ist hier ein wirtschaftlicher Betrieb der öffentlichen Ladeinfrastruktur kaum möglich. Um die Ziele der Bundesregierung zu erfüllen, sind daher Fördermittel für die Planung, den Bau und den laufenden Betrieb in solchen Gebieten mit schwankender Nachfrage gezielt erforderlich.