Auch wenn der Aufbau von Ladeinfrastruktur keine kommunale Aufgabe darstellt, sind Städte und Gemeinden in vielfacher Hinsicht gefordert, sich dem Thema aktiv zu widmen. Durch eine Priorisierung auf Ladepunkte im privaten und halböffentlichen Raum können sie den meist knappen öffentlichen Raum jedoch für andere Zwecke freihalten. Der Leitfaden, den das Forschungsinstitut ISME – Institut Stadt | Mobilität | Energie im Auftrag von Agora Verkehrswende erstellt hat, beschreibt u.a. die verschiedenen Anwendungsfälle des Ladens, erklärt die Wechselwirkungen zwischen Laden im privaten, halböffentlichen und öffentlichen Raum, skizziert beispielhaft das Vorgehen einer Kommune und gibt Hinweise auf weiterführende Hilfsmittel.
Die Publikation zeigt zudem auf, welche Zuständigkeiten innerhalb einer Kommune für das Thema festgelegt werden können und wie ein Konzept für den Aufbau der Ladeinfrastruktur erarbeiten werden kann. Dabei sind Fragen zu klären wie: Welche Lademöglichkeiten sind bereits vorhanden? Wie wird sich die Elektromobilität und der Ladebedarf in der Kommune entwickeln? Welche potenziellen Standorte gibt es, vor allem im privaten und halböffentlichen Raum? Auf der Grundlage eines solchen Konzepts kann die Kommune die relevanten Akteure einbinden, die Planung detaillierter ausarbeiten und die Umsetzung koordinieren. Klar ist aus Sicht des DStGB, vielerorts sind solche Konzepte vor allem regional aufzustellen, da dies für kleinere Kommunen nur bedingt umsetzbar und sinnvoll ist. Damit die Kommunen die skizzierte Rolle beim Ausbau der Ladeinfrastruktur einnehmen können, brauchen sie zudem mehr Unterstützung durch Bund und Länder. Notwendig sind weiterhin Förderungen für die Erstellung von Ladeinfrastrukturkonzepten, für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur in Bereichen mit wenig privatwirtschaftlicher Aktivität sowie Unterstützung beim Aufbau von Wissen vor Ort in den Verwaltungen. Dazu gehören finanzielle sowie personelle Förderungen ebenso wie die Bereitstellung von Know-how über digitale Plattformen und Netzwerke. Hier setzt auch der neue Leitfaden an. Ziel auch im Sinne der Umsetzung des Masterplan Ladeinfrastruktur der Bundesregierung muss sein, dass Ladeinfrastruktur flächendeckend verfügbar wird und die Kommunen nicht zum Lückenbüßer, insbesondere im ländlichen Raum werden.