Notwendig dafür ist die gute Kooperation zwischen Anbietern und Kommunen. Anbieter, die nicht konsequent gegen falsch abgestellte Fahrzeuge konsequent vorgehen, müssen einfach sanktioniert werden können. In Deutschland nutzt mittlerweile eine zunehmende Zahl an Kommunen das Instrument der Sondernutzungserlaubnis, die bei Nichteinhaltung der Vorgaben entzogen werden kann.
Die Einrichtung und verpflichtende Nutzung fester Abstellbereiche können Abhilfe schaffen, um mehr Ordnung bei E-Scooter-Leihangeboten zu erreichen. Für die Kommunen ist es wichtig, dass die Leihangebote sollten in der Straßenverkehrsordnung klar als Sondernutzung und übermäßige Straßenbenutzung eingestuft werden.