Die im Bundestag nun angenommene Beschlussempfehlung des Vekrehrsausschusses beinhaltet u.a. einige wichtige Forderungen der Kommunen und kommunalen Unternehmen. Die geplante bundesweite Ausschreibung von Schnelladeinfrastruktur ist aus Sicht der Städte und Gemeinden der notwendige Weg, um zeitnah eine flächendeckende Verfügbarkeit an Schnellladeinfrastruktur zu gewährleisten. Die auszuschreibenede Schnellladeinfrastruktur soll insbesondere an Bundesfernstraßen entstehen. Klargestellt wurde nun ergänzend zum ursprünglichen Gesetzentwurf, dass sich die Schnellladeinfrastruktur im ländlichen und suburbanen Raum sowie auch innerorts befinden kann.
Besonders betont wird nun die Forderung des DStGB, dass die Interessen der Bestandsinfrastruktur stärker zu berücksichtigen sind. Denn bei den Planungen der Standorte gilt es schließlich, insbesondere perspektivische Versorgungslücken zu füllen. Bei der Losbildung sind nun nach dem Bundestagsbeschluss explizit mittelständische Interessen zu berücksichtigen. In jeder Region soll mindestens ein im Verhältnis zu den anderen Losen kleineres Los gebildet werden, das mittelständischen Unternehmen eine Teilnahme an den Ausschreibungen ermöglicht. Hilfreich für die Teilnahme kommunaler Stadtwerke ist zudem die Erhöhung der Mindestanzahl an auszuschreibenenden Losen. Diese soll nun 18 Lose (anstelle von bisher 10) umfassen..
Ergänzt wurde zudem u.a., dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) angemessene Zeitpunkte festlegt, bis zu denen der Auftragnehmer die Schnelladeinfrastruktur nach Vertragsabschluss fertiggestellt haben und für die Öffentlichkeit nutzbar machen muss. Alle zwei Jahre, erstmals zum 1. Juli 2024, muss das BMVI zudem einen Bericht für den Bundestag über die Flächendeckung, den Betrieb und die technische Ausstattung der Schnellladestandorte erstellen. Damit ist auch das Parlament stärker in die Umsetzung des Gesetzes eingebunden und kann einwirken, falls das wichtige Ziel der flächendeckenden Versorgung mit Schnellladeinfrastruktur gefährdet ist. Für die Städte und Gemeinden bzw. Regionen könnte das Fehlen von geeigneten Lademöglichkeiten schließlich schon in naher Zukunft zu einem erheblichen Standortnachteil werden.