Mobilität

Stellungnahme zur Änderung der StVO

Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht vor, das Straßenverkehrsrecht so anzupassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen mehr Entscheidungsspielräume zu eröffnen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehrs (BMDV) plant mit einer Änderung der StVO u.a. die Anordnungsmöglichkeiten der Straßenverkehrsbehörden im Hinblick auf Tempo 30 km/h zu erweitern. Hierzu zählen beispielsweise Tempo 30 vor Spielplätzen oder entlang hoch frequentierte Schulwege. Daneben ist unter anderem geplant, Vorgaben zum Überqueren von Fahrbahnen durch zu Fuß Gehende und zur Anordnung von Fußgängerüberwegen zu erleichtern. Darüber hinaus soll das Bewohnerparken nicht nur bei bestehendem sondern auch bei drohendem Parkraummangel ermöglicht werden.

Die Kommunalen Spitzenverbände haben am 06.10.2023 gegenüber dem BMDV eine umfangreiche Stellungnahme zum Entwurf der StVO-Änderung abgegeben. Darin betonen Sie unter anderem, dass es endlich eines modernen Straßenverkehrsrechts bedarf, worin die Kommunen deutlich mehr Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume erhalten, um abgewogene Entscheidungen vor Ort zu treffen. Die nun vorgeschlagene Änderung der StVO geht an einzelnen Stellen zwar in die richtige Richtung, ist aber bedeutend zu kleinteilig und komplex angelegt. Dabei wird insbesondere der § 45 Abs. 9 StVO durch immer neue Ausnahmen angereichert, immer unübersichtlicher und für die vollziehenden Behörden wie die Bevölkerung immer unverständlicher. Im Rahmen der Stellungnahme werden zudem weitere kommunale Belange für Änderungen im Straßenverkehrsrecht adressiert. Darunter das Koalitionsvorhaben zur Einführung des digitalen Parkraummanagements. Hierbei betont der DStGB u.a. die Beachtung datenschutzrechtlicher Anforderungen, so dass es nicht zur Erhebung von Bewegungsprofilen Unbeteiligter kommen darf. Zudem braucht es unter anderem mehr Flexibilität bei der Zulassung von Hinweismarkierungen und Schutzstreifen auf Fahrbahnen und ein weitergehendes Verbot des Dauerparkens von Lkw in Wohngebieten.

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