- Wie bewerten Sie die Entscheidung des Pariser Bürgerentscheids, den Verleih von E-Rollern ab September zu verbieten?
Die Problemlagen bei E-Scootern ähneln sich in vielen Städten weltweit. Insbesondere das falsche Abstellen der Leihfahrzeuge auf Gehwegen ist weit verbreitet. Dennoch kann ein generelles Verbot nicht als Vorbild dienen. Sinnvoll kann zum Beispiel die Einrichtung und verpflichtende Nutzung fester Abstellbereiche sein. Wie die Städte letztlich mit den Leihangeboten umgehen, muss stets vor Ort entschieden werden.
- Sollte die Entscheidung eine Warnung für Anbieter in Deutschland sein, mehr gegen ein Chaos durch abgestellte E-Roller zu tun?
Klar ist, eine erfolgreiche Integration der Angebote wird nur als enge Kooperation zwischen Anbietern und Kommunen funktionieren. Anbieter, die nicht gegen falsch abgestellte Fahrzeuge konsequent vorgehen, müssen dann auch sanktioniert werden können.
- Reichen die bestehenden gesetzlichen Grundlagen in Deutschland aus oder gibt es Forderungen der Städte und Gemeinden an die Politik in Bund und Ländern?
Bei der Einführung der E-Scooter gab es unterschiedliche Herangehensweisen der Städte im Umgang mit den Leihangeboten. In Deutschland nutzt mittlerweile eine zunehmende Zahl an Kommunen das Instrument der Sondernutzungserlaubnis. Diese kann Anbietern bei Nicht-Einhaltung der Vorgaben entzogen werden. Änderungen in den Straßengesetzen von Bund und Ländern sowie der StVO könnten dieses Vorgehen der Kommunen unterstützen. Die Leihangebote sollten dort klar als Sondernutzung und übermäßige Straßenbenutzung eingestuft werden. Das erspart dann auch unnötige Gerichtsverfahren.
- Wie hat sich der Verleih von E-Rollern in Deutschland bislang bewährt?
Die stationslosen E-Scooter-Angebote haben beim Klimaschutz noch Luft nach oben. Damit E-Scooter einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität auf eine stadtverträgliche Art leisten können, müssen sie in die Verkehrssysteme vor Ort integriert werden. Das funktioniert bereits in einigen Städten an Mobilitätsstationen oder im Verbund mit dem Öffentlichen Nahverkehr.