Ziel der geplanten Änderungen im StVG war es, bei behördlichen Anordnungen neben der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigen zu können. Dies wäre eine wichtige Grundlage gewesen, um künftig auf Basis der neuen Ziele zusätzliche verkehrliche Maßnahmen in den Kommunen ergreifen zu können. Auf Basis des StVG hätte direkt eine Änderung der StVO im Bundesrat beschlossen werden sollen. Im Verordnungsentwurf war unter anderem vorgesehen, in weiteren einzelnen Ausnahmefällen Tempo 30 anordnen zu können, bspw. vor Spielplätzen. Die Abstimmung über die StVO wurde jedoch im Plenum des Bundesrats nach dem Scheitern des StVG von der Tagesordnung abgesetzt. Bundesregierung oder Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den Ländern über Kompromisse zum Straßenverkehrsgesetz zu verhandeln.
Die Ablehnung im Bundesrat zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes erzeugt große Enttäuschung bei den Kommunen. Die Städte und Gemeinden wünschen sich seit langem mehr Entscheidungsspielräume vor Ort, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Mobilitätswende zu unterstützen. Ob Tempo 30 an Schulwegen oder die Einrichtung von Fußgängerüberwegen: vieles, was vor Ort gewünscht und im Sinne lebenswerter Kommunen und präventiv ausgerichteter Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit notwendig ist, wird durch das veraltete Straßenverkehrsrecht verhindert. Dabei geht es nicht um flächendeckendes Tempo 30 oder eine Verbannung von Autos aus den Städten, sondern um eine Stärkung der Kommunen, die Verkehrsverhältnisse vor Ort zu regeln im Interesse von mehr Lebensqualität vor Ort. Eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes sowie der Straßenverkehrsordnung ist dazu längst überfällig. Vorhandene Zweifel am Gesetzentwurf müssen nun zwischen Bund und Ländern zeitnah ausgeräumt werden.