Nach einer Gesetzesänderung im Dezember 2023 war die Freistellung nicht mehr benötigter Bahnflächen de facto unmöglich geworden, was Städte und Gemeinden unverhofft traf. Die Einführung eines „überragenden öffentlichen Interesses“, das nur mit einem ebenfalls gesetzlich festgelegten überragenden öffentlichen Interesse quasi „überboten“ werden kann, hat insbesondere für zentrale Vorhaben in den Kommunen erhebliche negative Folgen. So mussten viele Wohnbauprojekte und weitere Stadtentwicklungsprojekte auf Eis gelegt werden. In dieser Legislaturperiode ist die dringend notwendige Anpassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes nun trotz eines breiten inhaltlichen Konsenses im Bundestag gescheitert. Zuvor hatte es Anträge mehrerer Fraktionen gegeben, die starke inhaltliche Überschneidungen aufwiesen und zur Lösung des Problems fehlender Entwidmungsmöglichkeiten beigetragen hätten. Für die zahlreichen, vor Ort wichtigen und lange vorbereitete Vorhaben bedeutet die fehlende Einigung nun einen weiteren Aufschub bei der Planung und Umsetzung, wenn nicht gar ein Scheitern von Projekten. Die fehlende Gesetzesänderung birgt ferner die Gefahr des Abspringens von Investoren, verhindert die Entlastung der angespannte Wohnungslage in betroffenen Innenstädten und löst in den Kommunalverwaltungen enormen Aufwand bei begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen aus. Aus Sicht des DStGB muss die kommende Bundesregierung die Anpassung des AEG schnellstmöglich umsetzen. Der Schaden für die Kommunen ist bereits jetzt enorm.
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