Elektrokleinstfahrzeuge

Fahrräder und E-Scooter nicht komplett gleich behandeln

Die aktuellen Entwürfe aus dem Verkehrsministerium zur Elektrokleinstfahrzeugeverordnung nehmen vor allem einige wichtige technische Verbesserungen in den Blick, wie etwa die Einführung von Blinkern und Batteriestandards. Zudem ist angestrebt, die Regelungen für E-Scooter und Fahrräder anzugleichen. Das ist zwar im Sinne einfacher und klarer Regeln nachvollziehbar. Für ein deutlich spürbares Mehr an Verkehrssicherheit im Interesse lebenswerter Städte ist aber ein besseres Miteinander aller Verkehrsteilnehmer notwendig. Hierfür müssen die Kommunen mehr Entscheidungsmöglichkeiten erhalten, etwa auch darüber, wo mit E-Scootern gefahren werden darf. Es sind die Kommunen selbst, die ihre Straßen, Wege und Plätze am besten kennen. Auch aufgrund des Fahrverhaltens der Fahrzeuge selbst und der oftmals unerfahrenen Nutzerinnen und Nutzer bei Leihfahrzeugen muss es weiterhin die Möglichkeit geben, E-Scooter zum Beispiel in Fußgängerzonen oder Einbahnstraßen auszuschließen, auch wenn dasselbe für Fahrräder nicht gilt. Hier halten wir es für sinnvoll, die E-Scooter und Fahrräder auch künftig voneinander unabhängig aus bestimmten Zonen ausschließen zu können.

Die in vielen Städten besonders drängende Problematik der Beeinträchtigung von Fußgängern durch E-Scooter wird bei der Neuregelung nicht ausreichend berücksichtigt. Hier muss dringend nachgebessert werden. Ein gutes Beispiel dafür ist die automatisierte Drosselung der Geschwindigkeit bei Leihfahrzeugen mittels GPS, wenn diese in vorher definierte Zonen fahren. Die Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern wie Österreich zeigen, dass damit dem regelwidrigen Befahren von Verbotszonen wie Parks oder Fußgängerzonen begegnet werden kann. Zudem sollten die Kommunen bessere Steuerungsmöglichkeiten erhalten, wo die Anbieter ihre Leihfahrzeugen im Verkehrsraum platzieren dürfen. Mit Sondernutzungsregelungen ließen sich klare Vorgaben zu einer stadtverträglichen Ausgestaltung der Angebote machen.

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