Mobilität

DStGB unterstützt neue Fördermaßnahme „LandStation“

Kombination mit Mehrfunktionenhäusern im Fokus der Maßnahme

Durch die neue Fördermaßnahme werden Ansätze und Ideen gesucht, die darauf abzielen, die Potenziale von Mobilitätsstationen und Mehrfunktionshäusern in ländlichen Räumen miteinander zu verbinden. Ziel ist es, die Mobilität in ländlichen Räumen zu verbessern und die Nutzung klima- und umweltfreundlicher Verkehrsmittel zu unterstützen. Mobilitätsstationen bündeln verschiedene Mobilitätsangebote an einem Standort und vereinfachen damit den Wechsel von einem zum anderen Verkehrsmittel, verkürzen die Umsteigewege und führen zu einer größeren Sichtbarkeit des Angebots. Mehrfunktionshäuser als Räume für flexible und vielfältige Angebote wie Dorfladen, Arztpraxis, Bürgerbüro oder Vereinstreff stärken die ländliche Gemeinschaft. Mit der Verknüpfung von Mehrfunktionshäusern und Mobilitätsstationen können soziale Orte in ländlichen Kommunen entstehen sowie die Attraktivität der Gemeinden erhöht werden.

DStGB plädiert für Mobilitätsstationen auch abseits der Großstädte

Der DStGB war in die Konzeptionierung der Fördermaßnahme eingebunden und unterstützt die Maßnahme. Bundesweit entstanden vor allem in den Großstädten in den vergangenen Jahren Mobilitätsstationen, die Angebote im ÖPNV, Sharing-Angebote sowie Radverkehr im Sinne einer guten Anschlussmobilität bündeln. Auch im ländlichen Raum gibt es vermehrt Ansätze, an ÖPNV-Haltepunkten zusätzliche Angebote vorzuhalten. Oft im kleineren Rahmen als in Großstädten bieten sich auch dort Potenziale um den Menschen nachhaltige Mobilitätsketten und mehr Mobilitätsoptionen anzubieten. Das Programm ist aus Sicht des DStGB geeignet, diesen Ansatz auch in Kombination mit weiteren Funktionen in den ländlichen Städten und Gemeinden umzusetzen.

Dr. Uwe Brandl, Präsident des DStGB hierzu: „Wir erhoffen uns vom Projekt Landstationen wichtige Impulse für ein bedarfsgerechtes und nachhaltiges Mobilitätsangebot in ländlichen Räumen. Wir unterstützen insbesondere das Ziel, vitale ländliche Räume zu schaffen, indem durch die Vernetzung von Verkehrsangeboten zentrale Einrichtungen der Daseinsvorsorge für alle besser erreichbar werden. Für die gemeindliche Ebene ist bei Förderprojekten des Bundes stets wichtig, dass diese niedrigschwellig und unbürokratisch gefördert werden und eine Chance haben, sich langfristig zu etablieren. Die Erfahrung zeigt, dass Mobilitätsagebote nur dann eine taugliche Alternative zum Auto darstellen, wenn sie qualitativ hochwertig und vor allem verlässlich sind.“

Förderrahmen und weitere Informationen

Antragsberechtigt für die Konzeptionsphase sind Gemeinden und Landkreise sowie andere Gemeindeverbände. Die maximale Förderhöhe für die bis zu 12-monatige Konzeptphase beträgt 75.000 Euro pro Projekt.

Unter bestimmten Bedingungen werden in einer anschließenden Initialisierungsphase für maximal drei Jahre Personalstellen für die Koordinierung und Steuerung gefördert, um die Umsetzung der einzelnen Elemente der Mobilitätsstationen zu starten.

Interessierte können bis zum 30. November 2023 Projektskizzen beim Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einreichen.

Weitere Informationen:

 

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