Im Rahmen einer Diskussion am 24.05.2023 unter dem Motto „Kommunale Handlungsfähigkeit stärken: Welche Instrumente brauchen Kommunen für die Mobilitätswende?“ erläuterte DStGB-Beigeordneter Timm Fuchs, dass die notwendigen Änderungen am Straßenverkehrsgesetz und der Straßenverkehrsordnung überfällig sind, damit die Kommunen die Mobilitätswende voranbringen können. Ob reduzierte Geschwindigkeiten oder die Einrichtungen von Fußgängerüberwegen, die Hürden zur Anwendung verkehrlicher Instrumente sind weiterhin zu hoch. Die Umsetzung des Koalitionsvertrags, wonach die Handlungsspielräume der Kommunen hier erweitert werden sollen, lässt weiter auf sich warten obwohl ein breiter Konsens nicht nur auf kommunaler Ebene besteht. Betont wurde in der Diskussion auch, dass es nicht um eine neue Regelgeschwindigkeit von Tempo 30 geht, sondern u.a. um den Abbau des Schilderwaldes und eine Vereinfachung von Verfahren für den Umbau hin zu klimafreundlichen und lebenswerten Städten und Gemeinden. Weitere Teilnehmende der Diskussion waren Christoph Erdmenger vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Dr. Marius Hahn, Bürgermeister der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn sowie Kirsten Pfaue von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende in Hamburg. Moderiert wurde das Format vom Verkehrsplaner Burkhard Horn.
Am 25.05.2023 fand das vom DStGB veranstaltete Format „Sharing Is Caring: Wie Kommunen Angebote der Mikromobilität steuern können“ statt. Moderiert und mit einem Impulsvortrag von DStGB-Referatsleiter Jan Strehmann ging es um die rechtlich-regulatorischen Rahmenbedingungen für Sharing-Angebote sowie um einen erfolgreichen Umgang mit den Angeboten. Hierzu brachte Verena Theil von der Stadt Frankfurt a.M. die Perspektive einer Großstadt ein, während Philipp Kukula von der Stadt St. Augustin aufzeigte, wie Mittelstädte Sharing-Angebote stadtverträglich integrieren. Von der Anbieterseite beteiligte sich Tobias Griesmeier von TIER/Nextbike an der Diskussion. Fazit war, dass es neben klaren Regelungen wie Sondernutzungserlaubnissen gerade die festen Abstellbereiche dazu beitragen, das Falschparken der E-Scooter zu vermeiden. Hierzu bedarf es auch von kommunaler Seite einer aktiven Beschäftigung mit der Thematik, was eine personelle Herausforderung darstellt. Es bedarf intensiver Kooperation und Kommunikation zwischen allen Beteiligten bei diesem sich dynamisch entwickelten Mobilitätsangebote.