Als Bestandteil des Nationalen Radverkehrsplans der Bundesregierung trägt Der Deutsche Fahrradpreis dazu bei, Good-Practice-Beispiele bei Entscheidungsträgern und Fachleuten bekannt zu machen. So dienen die eingereichten Beiträge bundesweit als Vorbild und Anregung für weitere Projekte und Maßnahmen der Radverkehrsförderung. Ein weiteres Ziel des Wettbewerbs ist es, das Image des Fahrrads in der Öffentlichkeit aufzuwerten und somit mehr Menschen in Deutschland zum Fahrradfahren zu bewegen.
Teilnehmen können öffentliche und private Unternehmen oder Organisationen, Einzelpersonen, Gruppen oder Vereine. Reichen ein Auftraggeber und eine Beratung/ein Dienstleister dieselbe Arbeit ein, wird diese Einsendung als gemeinschaftliche Arbeit betrachtet. Zugelassen sind ausschließlich Projekte, die nach dem 30.09.2017 begonnen haben.
Bewerbungen müssen vom 15. September 2020 bis zum 14. Januar 2021, 23:59 Uhr eingereicht werden. Nach Ende der Einreichungsfrist nominieren die Jurymitglieder in einem dreistufigem Wahlverfahren die Gewinner, bestehend aus jeweils drei Nominierten für jede Kategorie. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf Innovation und die Resultate des Projektes gelegt. Die Jury besteht aus Persönlichkeiten, die aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung im Bereich Radverkehr die Projekte aus unterschiedlichen Perspektiven betrachten. Im Rahmen einer feierlichen Abendveranstaltung soll am 27. April 2021 der Deutsche Fahrradpreis 2021 verliehen werden.
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