Mobilfunkvereinbarung 2020
Bereits im Juli 2001 ist es gelungen, eine „Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau des Mobilfunknetzes“ zwischen den drei kommunalen Spitzenverbänden Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Städtetag und Deutscher Landkreistag sowie den seinerzeit am Markt befindlichen Mobilfunknetzbetreibern zu schließen. Mit dieser Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber wurde den Kommunen ein Mitspracherecht bei der Auswahl von Mobilfunkstandorten im Stadt-/Gemeindegebiet eingeräumt. So haben sich die Betreiber verpflichtet, die Kommunen über ihre Pläne zum Netzausbau detailliert zu unterrichten und mittels klar abgegrenzter Suchkreise in Frage kommende Gebiete und Mobilfunkanlagen zu aufzuzeigen. Die Kommunen haben wiederum das Recht, einen alternativen Standort vorzuschlagen. Die Mobilfunkbetreiber verpflichten sich, diese Vorschläge zu prüfen und – sofern sie technisch und unter zumutbaren wirtschaftlichen Bedingungen möglich sind – vorrangig zu berücksichtigen. Ist ein solcher Standort nicht geeignet, müssen die Mobilfunkbetreiber ihre ablehnende Haltung begründen. Die Vereinbarung sieht vor, dass das Abstimmungsverfahren innerhalb von 8 Wochen abgeschlossen werden sollte. Im Jahre 2020 wurde die Mobilfunkvereinbarung aktualisiert und an den neuen technischen und gesellschaftlichen Rahmen der Mobilfunknutzung angepasst. Eine weitere Fortschreibung im Hinblick auf die Einführung kleinzelliger Mobilfunkinfrastruktur (Small Cells) wird in Kürze erfolgen.
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