Im Juli 2001 ist es gelungen, eine „Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau des Mobilfunknetzes“ zwischen den drei kommunalen Spitzenverbänden Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Städtetag und Deutscher Landkreistag sowie den sechs UMTS-Lizenznehmern Deutsche Telekom / T-Mobil, Mannesmann Mobilfunk / D2-Vodafone, E-Plus, Mobilcom, VIAG Interkom und Group 3 G abzuschließen. Mit dieser Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber wird den Kommunen ein weitgehendes Mitspracherecht bei der Auswahl von Mobilfunkstandorten im Stadt-/Gemeindegebiet eingeräumt. So haben sich die Betreiber verpflichtet, die Kommunen über ihre Pläne zum Netzausbau detailliert zu unterrichten und alle in Frage kommenden Standorte zu benennen. Die Kommunen haben wiederum das Recht, alternative Standorte vorzuschlagen. Die Mobilfunkbetreiber verpflichten sich, diese Vorschläge zu prüfen und – sofern sie technisch und unter zumutbaren wirtschaftlichen Bedingungen möglich sind – vorrangig zu berücksichtigen. Ist ein solcher Standort nicht geeignet, werden die Mobilfunkbetreiber ihre ablehnende Haltung begründen und gemeinsam mit der jeweiligen Kommune – ergebnisoffen – einen anderen Standort finden. Die Vereinbarung sieht vor, dass das Abstimmungsverfahren innerhalb von 8 Wochen abgeschlossen werden sollte. Zusätzlich werden die Betreiber die Kommunen über die tatsächliche Inbetriebnahme der jeweiligen Antennenanlage informieren.
In einigen Bundesländern ist geplant, die Verbändevereinbarung in Zusammenarbeit mit den jeweiligen kommunalen Spitzenverbänden auf Landesebene weiter zu konkretisieren, um so den landesspezifischen Besonderheiten besser Rechnung tragen zu können.
Die 'Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze' kann unten als pdf-Datei heruntergeladen werden.