Statement

Städte und Gemeinden in jedem Fall in der Lage, Wahl umzusetzen

Die Städte und Gemeinden in Deutschland haben unabhängig vom genauen Wahltermin begonnen, sich auf eine vorgezogene Neuwahl zum Deutschen Bundestag vorzubereiten. Nach einer möglichen verlorenen Vertrauensfrage des Bundeskanzlers im Deutschen Bundestag hat der Bundespräsident maximal 21 Tage Zeit, um den Bundestag aufzulösen. Danach hat die Neuwahl innerhalb von 60 Tagen stattzufinden. Städte und Gemeinden sind in der Durchführung von Wahlen geübt und absolut in der Lage, eine Wahl innerhalb dieser Fristen vorzubereiten und umzusetzen. Die Vorbereitung wird deutlich einfacher, je früher der mögliche Wahltermin bekannt ist.

Organisatorische Vorbereitungen umfassen unter anderem die Suche von Räumen für Wahllokale und Briefwahllokale, die Suche nach Wahlhelferinnen und Wahlhelfern sowie Erstellung und Druck der Wahlunterlagen. Gerade der Versand der Briefwahlunterlagen und Wahlbenachrichtigungen muss mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf vor dem Wahltermin erfolgen. Hier sind die Kommunen auf die Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten durch die Parteien und die Einreichung der Wahlvorschläge angewiesen.

Natürlich würde die Weihnachtszeit und die Feiertage nochmals eine zusätzliche Herausforderung bedeuten. Dennoch werden die Städte und Gemeinden in jedem Fall in der Lage sein, innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen eine ordnungsgemäße Bundestagswahl umzusetzen.

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