Die (Re-)Kommunalisierung der Energieversorgungsnetze ist eine von mehreren Optionen. Das Engagement für eine dezentrale Energieversorgung setzt einen kommunalen Netzbetrieb indes nicht zwingend voraus. In anderen Fällen streben Städte und Gemeinden an, den Netzbetrieb in Kooperation mit einem Partner zu übernehmen oder vollständig an einen Dritten abzugeben. Schließlich gibt es auch jene, die keinen Anlass sehen, etwas am Status Quo zu ändern. Deshalb verfolgen wir mit dieser gemeinsam mit der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) und dem Büro für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH (BET) erstellten Dokumentation die Intention, den Städten und Gemeinden die verschiedenen Handlungs- und Verfahrensmöglichkeiten aufzuzeigen, die sich im Rahmen der Überlegungen für eine Neukonzessionierung bieten.
Die Anforderungen an die Konzessionsvergabe sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen und haben zu einer Reihe gerichtlicher Auseinandersetzungen geführt. Sowohl die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahr 2011 als auch die Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs aus dem Dezember 2013 haben den Rechtsrahmen für die Ausgestaltung der Konzessionsvergabeverfahren und der Auswahlkriterien grundlegend verändert. Die Vergabe von Konzessionen ist komplizierter geworden und mit vielen Rechtunsicherheiten behaftet.
Die Koalitionäre im Bund haben in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, das Bewertungsverfahren bei der Neuvergabe der Verteilernetze eindeutig und rechtssicher regeln zu wollen sowie die Rechtssicherheit im Netzübergang zu verbessern. Damit wurden zentrale Forderungen des DStGB berücksichtigt. Aktuell setzen wir uns im Dialog mit der Politik in Bund und Ländern dafür ein, dass es wieder zu mehr Rechtssicherheit für die Gemeinden bei der Vergabe der Konzessionen kommt und ihre Entscheidungsfreiheit bei künftigen Konzessionsvergaben gestärkt wird.