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Konzessionsvergabe und -verträge

Konzessionsvergabe und -verträge

Einführung

Die Entscheidung über die Vergabe der Strom- und Gasnetzkonzessionen ist in vielen Städten und Gemeinden aktueller denn je. Eine Vielzahl an Konzessionsverträgen läuft derzeit und in den nächsten Jahren aus. Hinzu kommt, dass die Frage der (Re-)Kommunalisierung im Energiebereich seit einiger Zeit immer mehr ins Blickfeld der öffentlichen Diskussion in vielen Städten und Gemeinden rückt. Damit sollen – gerade in Zeiten der Energiewende – der kommunale Einfluss auf die örtliche Energiepolitik gestärkt und auf der Grundlage erneuerbarer Energien verbrauchsnahe Lösungen im Sinne der Bürger und Wirtschaft entwickelt werden. Dabei spielen aus Sicht Gemeinden auch die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe eine ganz erhebliche Rolle.

Die (Re-)Kommunalisierung der Energieversorgungsnetze ist eine von mehreren Optionen. Das Engagement für eine dezentrale Energieversorgung setzt einen kommunalen Netzbetrieb indes nicht zwingend voraus. In anderen Fällen streben Städte und Gemeinden an, den Netzbetrieb in Kooperation mit einem Partner zu übernehmen oder vollständig an einen Dritten abzugeben. Schließlich gibt es auch jene, die keinen Anlass sehen, etwas am Status Quo zu ändern.


 

In vielen Gemeinden steht der Aufwand für das Konzessionsvergabeverfahren für Strom und Gas in keinem Verhältnis zum Nutzen, denn das rechtlich komplizierte Verfahren kann zu hohen Kosten führen. Daher setzt sich der Deutsche Städte- und Gemeindebund es ein vereinfachtes Vergabeverfahren ein. Die Verfahrenserleichterung muss von allen Kommunen in Anspruch genommen werden können, in denen das beschriebene Missverhältnis von Einnahmen aus der Konzessionsabgabe und Kosten der Neukonzessionierung besteht. Im vereinfachten Verfahren muss möglich sein, auf ein Vergabeverfahren für Strom- und Gasnetze nach Ablauf der gesetzlichen Fristen zu verzichten und dem bisherigen Inhaber des Wegenutzungsrechts weiterhin die Konzession einzuräumen.


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