Der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) empfiehlt die Rahmenvereinbarung Werksvermessung (RVWV) in Holzkaufverträge einzubeziehen und den durch die Sägeindustrie neu eingeführten „Industriestandard Werksvermessung 1.0“ nicht anzuwenden. Durch den Industriestandard Werksvermessung 1.0 entstehen dem Waldbesitz erhebliche Nachteile und die notwendige Transparenz bei der Werksvermessung geht verloren. Es wird zur regelmäßigen Überprüfung der Einhaltung der Vertragsvereinbarungen durch Kontrolle der Vermessungsprotokolle geraten.
Kommunalwald
Werksmaß ist nicht gleich Werksmaß
Weitere Informationen:
Mehr zum Thema: