In der entsprechenden Pressemitteilung der Kommission heißt es: „Angesichts des neuartigen Charakters der EUDR, des raschen Zeitplans und der Vielfalt der beteiligten internationalen Interessenträger ist die Kommission der Auffassung, dass eine zusätzliche 12-monatige Phase des Systems eine ausgewogene Lösung darstellt, um Betreiber auf der ganzen Welt bei der Gewährleistung einer reibungslosen Umsetzung von Anfang an zu unterstützen. Mit diesem Schritt will die Kommission Gewissheit über das weitere Vorgehen und den Erfolg der EUDR schaffen, die von entscheidender Bedeutung ist, um den Beitrag der EU zum drängenden globalen Problem der Entwaldung anzugehen. Der Verlängerungsvorschlag stellt in keiner Weise die Ziele oder den Inhalt des Gesetzes in Frage, wie von den gesetzgebenden Organen der EU vereinbart.“
Wenn das Europäische Parlament und der Rat zustimmen, würde die Verordnung am 30. Dezember 2025 für Großunternehmen und am 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen in Kraft treten. Da alle Umsetzungsinstrumente technisch bereit seien, könnten die zusätzlichen zwölf Monate als Einführungszeit dienen, um eine ordnungsgemäße und wirksame Umsetzung zu gewährleisten, heißt es in der Pressemitteilung der EU-Kommission.
Die EU-Kommission kündigt ferner einen Leitfaden in Bezug auf die EU-Entwaldungsverordnung an. Außerdem soll globalen Stakeholdern, Mitgliedsstaaten und Drittländern ein stärkerer, strategischer Rahmen für die internationale Zusammenarbeit gegeben werden, um sie bei ihren Vorbereitungen für die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung zu unterstützen.
Der DStGB, der sich für eine Verschiebung der EUDR eingesetzt hat, begrüßt diesen Vorschlag. Auch wenn dieser Vorschlag noch der Zustimmung des Europäischen Parlaments bedarf, zeigt sich die Forst- und Holzbranche optimistisch. Der gemeinsame Einsatz der Forstbranche, darunter die Unterstützung durch das gesamte Cluster Forst und Holz sowie die Zusammenarbeit mit zahlreichen europäischen Partnern, trägt Früchte. Die Sachargumente haben politische Wirkung entfalten. Mit der nun erwirkten Verschiebung wurde dem gesamten europaweiten Holz- und Forstbereich ein großer Dienst erwiesen. Sie gibt nun die notwendige Zeit für eine grundlegende und fachbasierte Überarbeitung der Verordnung. Der besondere der Dank der Branche gilt Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die ihr Versprechen gehalten hat.
Insgesamt 76 verschiedene Organisationen und Verbände der österreichischen und deutschen Forst- und Holzwirtschaft hatten sich zuletzt am 16.09.2024 in einem gemeinsamen Schreiben an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewandt und angesichts massiver Schwierigkeiten eine Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) gefordert. Unter den Unterzeichnern befinden sich auch der DStGB und der Gemeindewaldbesitzerverband NRW. In Summe vertreten die 76 Organisationen 110.000 Unternehmen und mehr als zwei Millionen Waldbesitzer:innen aus der Forst- und Holzwirtschaft, 382.000 landwirtschaftliche Betriebe und 125.000 Unternehmen des Groß- und Außenhandels in Deutschland und der Alpenrepublik.
Weitere Informationen:
- Pressemitteilung der Kommission vom 02.10.2024: ip-24-5009_de.pdf (europa.eu)
- EUDR-Verbändeschreiben an EU-Parlamentarier_innen (PDF-Dokument)
- Leitfaden EU-Entwaldungsverordnung: https://green-business.ec.europa.eu/publications/guidance-eu-deforestation-regulation_en