Der BGH hat den Kartellspruch zur gemeinsamen Rundholzvermarktung des Bundeskartellamtes vom 09. Juli 2015 und die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 15. März 2017 aufgehoben. Das Bundeskartellamt hätte die Verpflichtungszusagen des Landes aus dem Jahr 2008 nicht aufheben dürfen.
Urteil