Die weltweite Entwaldung ist einer der wesentlichen Treiber des Verlustes an Biodiversität, des Klimawandels und der Degradierung von Böden und Ökosystemen. Trotz bisheriger Bemühungen konnte die globale Entwaldung in den letzten Jahren nicht ausreichend eingedämmt und schon gar nicht beendet werden. Mit der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) ist EU-seitig ein wichtiges Instrument zur Verringerung der globalen Entwaldung entstanden, welches die Bundesregierung vollumfänglich unterstützt.
Für die Primärproduktion in Ländern mit geringem Risiko für Entwaldung, und dazu gehört sicherlich auch Deutschland, sind im Gegensatz zu den Regelungen für Länder mit mittlerem oder hohem Risiko wesentliche Vereinfachungen in der EUDR und deren Anwendung vorgesehen. Die Bundesregierung hat gegenüber der EU-Kommission deutlich gemacht, dass eine entsprechende Einstufung der Herkunftsländer nach Risikoklassen (das sogenannte Benchmarking) daher, wie in der EUDR vorgesehen, unbedingt vor dem Datum der Anwendung der EUDR vorliegen muss.
Trotz der Vereinfachungen für Länder mit geringem Risiko ist die Anwendung der EUDR in der Forstwirtschaft in Deutschland nach wie vor mit Unsicherheiten und diversen Fragestellungen verbunden. Ein erheblicher Teil der erforderlichen Beratungsleistungen für die Anwendung der EUDR, insbesondere für kleine Privatwaldbesitzende, forstliche Zusammenschlüsse oder auch Kommunen, wird von den Forstbehörden der Länder geleistet werden müssen. Mit der Handreiche ist ein geeignetes Dokument geschaffen worden, um diese Beratungsleistungen erbringen zu können.
Aufbauend auf der mit den Ländern im Juni 2024 zuletzt konsultierten Fassung sind nochmals Anpassungen bei den Empfehlungen für die erforderliche Geolokalisierung vorgenommen worden, die weitere Erleichterungen bei der Erfassung der Waldgrundstücke erlauben. Die Handreiche stellt den zurzeit besten Wissensstand dar, wie eine praktikable Anwendung der EUDR in der Forstwirtschaft – trotz der zu erwartenden zusätzlichen Aufwendungen für die einzelnen forstlichen Betriebe – möglich sein kann. Die Ansätze stehen mit der EUDR im Einklang. Die Handreiche ist somit für die Forstwirtschaft ein wichtiges Begleitdokument zur EUDR und den dazu z.T. noch ausstehenden Leitlinien und FAQs der EU-Kommission.