Einführung
Der Gemeinsamen Forstausschuss vertritt den Kommunalwald in der Bundesrepublik Deutschland, der 19 % der Waldfläche einnimmt. Er setzt sich zusammen aus Vertretern des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages sowie des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.
Aufgaben des Gemeinsamen Forstausschusses
- Förderung der forstwirtschaftlichen, vermögensrechtlichen und wirtschaftlichen Belange der waldbesitzenden Kommunen;
- ständiger Gesprächspartner der Ministerien auf Bundesebene, soweit es um forstliche und naturschutzrechtliche Fragen, z. B. im Gesetzgebungsverfahren, geht;
- Ansprechpartner für Presse und Rundfunk in forstlichen Fragen der Kommunen; Bestellung von Sachverständigen für Anhörungen in den Gremien des Deutschen Bundestages;
- Entsendung von Vertretern in forstliche und forstpolitische Zusammenschlüsse sowie entsprechende Organisationen auf Bundesebene.