Ein Wertstoffgesetz mit diesem Inhalt würde die zahlreichen und streitanfälligen Regelungen zur Abstimmung zwischen den Kommunen und den dualen Systemen, wie sie jetzt im Arbeitsentwurf vorgesehen sind, überflüssig machen. Auch würde erst eine kommunale Sammlungsverantwortung eine Ausschreibung der Entsorgungsleistungen in einem transparenten und mittelstandsfreundlichen Wettbewerb gewährleisten. Das einer Realisierung dieses Modells keine durchgreifenden finanz- und verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenstehen, habe zuletzt ein Gutachten im Auftrag des baden-württembergischen Umweltministeriums ergeben.
Demgegenüber machte Dr. Wendenburg deutlich, dass die Vorgabe im Koalitionsvertrag ausdrücklich eine Produktverantwortung der Systembetreiber vorsehe. Ein Mandat für einen Systemwechsel mit einer Erfassungszuständigkeit für die Kommunen sei hiermit nicht vereinbar. Auch sehe dass BMUB weiter europarechtliche und verfassungsrechtliche Bedenken gegen das von den kommunalen Spitzenverbänden präferierte Modell.
Die kommunalen Spitzenverbände baten das BMUB, sich rechtlich zulässigen Lösungen, wonach die Produktverantwortung mit der kommunalen Sammelverantwortung kompatibel ist, nicht zu verschließen. In diesem Sinne planen die kommunalen Spitzenverbände in einem weiteren Schritt, die Chefs der Staatskanzleien der Bundesländer anzuschreiben, um für ihr Modell zu werben.
(Norbert Portz, DStGB)
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