Der Empfehlung des Umweltausschusses des Bundesrates lagen mehrere Anträge der Bundesländer Berlin und Nordrhein-Westfalen zu Grunde. Das Land Berlin hatte gefordert, dass Kommunen den dualen Systemen gegenüber auch Rahmenvorgaben für die Sammlung von Glas machen dürfen und ferner begehrt, dass den Kommunen von den Systemen die kompletten Kosten für die kommunale Abfallberatung erstattet werden.
Das Land Nordrhein-Westfalen hatte mehrere Anträge gestellt, darunter die Ablehnung des Verpackungsgesetzes als Ganzes sowie die Übertragung der Vollzugsaufgaben von den Landesbehörden an die zentrale Stelle bzw. an das Umweltbundesamt.
Ob der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung der Empfehlung des Umweltausschusses folgt, ist offen. Zuletzt waren die Empfehlungen des Umweltausschusses am 30. Januar 2017 nur zu einem geringen Teil übernommen worden.
Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks hat auf die Empfehlung des Umweltausschusses des Bundesrates reagiert und die Bundesländer dazu aufgefordert, den Anträgen zur Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht zu folgen. Der erreichte Kompromiss beim Verpackungsgesetz solle akzeptiert und möglicherweise bereits geplante Investitionen und Aufträge nicht gefährdet werden.
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