In dem Vermittlungsverfahren sollen auf Antrag des Landes Berlin zwei Punkte geklärt werden: Zum einen sollen Städte und Gemeinden den Dualen Systemen gegenüber auch Rahmenvorgaben für die Sammlung von Glas machen dürfen. Diese Forderung, die auch die kommunalen Spitzenverbände im Gesetzgebungsverfahren wiederholt geäußert hatten, war von der Bundesregierung bisher abgelehnt worden. Entsprechende kommunale Vorgaben seien bereits aus verwertungstechnischen Gründen nicht notwendig und könnten sich beispielsweise negativ auf die Qualität des Sammelgemisches auswirken, so die Bundesregierung.
Ferner fordert das Land Berlin eine Änderung des Verpackungsgesetzes dahingehend, dass Kommunen von den Dualen Systemen die komplette Erstattung der Kosten für die kommunale Abfallberatung einfordern können.
Inwieweit die Bundesländer dem Antrag des Landes Berlin folgen werden, ist offen. Jedenfalls sind die Forderungen des Landes Berlin inhaltlich gerechtfertigt und im Gesetzgebungsverfahren nicht nur von den kommunalen Spitzenverbänden bereits häufiger geäußert worden. Am 26.04.2017 stand das Verpackungsgesetz erneut auf der Tagesordnung des Umweltausschusses des Bundesrates. Eine Beratung im Plenum des Bundesrates ist auf den 12.05.2017 terminiert.
(Foto: © monticellllo-Fotolia.com)