Kommunale Eckpunkte für ein Wertstoffgesetz

1.     Die zahlreichen Schwachstellen der Verpackungsverordnung werden auch durch die Beschränkung von Eigenrücknahme- und Branchenlösungen im Rahmen einer 6. und 7. Novelle der Verpackungsverordnung nicht behoben. Um die Qualität der Verwertung von Verpackungen weiter zu steigern, sollte bald möglichst ein Wertstoffgesetz verabschiedet werden.

2.     Das Recyclingsystem von Verpackungen muss einfacher, bürgerfreundlicher und ökologisch effizienter gestaltet werden. Die Abfalltrennung muss sich stärker an der Materialart ausrichten, damit das System für die Bürger nachvollziehbar, verständlich und praktikabel ist. Die Quotenregelung ist so zu gestalten, dass das Potential für eine hochwertige stoffliche Verwertung möglichst umfassend ausgeschöpft werden kann.

3.     Die Fraktion Papier-Pappe-Karton (PPK) sollte aus dem Regelungsregime der Produktverantwortung herausgenommen werden, da das Verpackungspapier gemeinsam mit dem Haushaltspapier erfasst wird und die Verwertung von Altpapier auch ohne Finanzierungsbeiträge der Hersteller und Vertreiber wirtschaftlich tragfähig ist. Die langwierigen Auseinandersetzungen über Kosten und Erlöse des Verpackungsanteils sowie die Eigentümerschaft hieran sind überflüssig und verursachen unnötige Transaktionskosten.

4.     Die Zuständigkeit insbesondere für die Sammlung von Verpackungen und Wertstoffen sollte den Kommunen als gebührenfähige Pflichtaufgabe übertragen werden.

5.     Die Finanzierung durch Hersteller und Vertreiber muss dauerhaft gesichert werden. Dazu sind u.a. die zahlreichen Umgehungstatbestände zu beseitigen. Für die Sammlung sollten die Kommunen eine Standardkostenvergütung erhalten, die eine Refinanzierung der durchschnittlich entstehenden Sammlungskosten sicherstellt und Gebührenerhöhungen vermeidet.

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