Dazu hat die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände wie folgt Stellung genommen:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundeskabinett hat am 21.12.2016 den Entwurf eines Verpackungsgesetzes beschlossen und dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet. Die kommunalen Spitzenverbände lehnen den Entwurf in der vorliegenden Fassung ab, da wichtige Anliegen der Kommunen nicht berücksichtigt worden sind. Wir bitten Sie, die Position der kommunalen Spitzenverbände im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu unterstützen.
In der gesamten Diskussion um ein Wertstoffgesetz bzw. das Verpackungsgesetz haben die kommunalen Spitzenverbände stets für einen Kompromiss geworben, der für alle beteiligten Akteure zufriedenstellend ist. Unsere zentrale Forderung an ein Wertstoffgesetz war, die Wertstoffsammlung vor Ort in kommunaler Verantwortung zu organisieren und das Sortieren und Verwerten privaten Anbieter zu überlassen, um einen fairen Interessenausgleich zu gewährleisten. Die Herausnahme der Papier-Pappen-Kartonagen-Fraktion (PPK-Fraktion) aus dem Wertstoffregime sowie die Schaffung einer neutralen Überwachungsbehörde sollen den praktischen Vollzug vereinfachen. Dieser Kompromissvorschlag entspricht auch Forderungen, die der Bundesrat in seiner Entschließung vom 29.01.2016 an die Bundesregierung formuliert hat. Die kommunalen Spitzenverbände haben diese Bundesratsentschließung nachdrücklich begrüßt, bedauerlicherweise hat sich jedoch das Bundesumweltministerium in der Folge nicht in der Lage gesehen, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorzulegen.
Stattdessen hat das Bundesumweltministerium im August 2016 den Entwurf eines Verpackungsgesetzes vorgelegt, der eine „ökologische Weiterentwicklung“ der Verpackungsverordnung in Gesetzesform darstellen soll. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich – unter Zurückstellung schwerster eigener Bedenken – auch in diesen Gesetzgebungsprozess konstruktiv eingebracht. Mit dem Ihnen bekannten Verbändepapier „Weiterentwicklung des Verpackungsrechts“ wurden konkrete Vorschläge für die inhaltliche Ausgestaltung eines Verpackungsgesetzes vorgelegt, die in informellen Gesprächen von den maßgeblichen Akteuren im Bereich der Verpackungsentsorgung (Hersteller, Handel, Kommunen, Entsorgungswirtschaft) gemeinsam entwickelt wurden. Auf dieser Grundlage haben sich die kommunalen Spitzenverbände gegenüber dem Bundesumweltministerium in der Anhörung zum Entwurf eines Verpackungsgesetzes im September 2016 positioniert. Kernanliegen dieser Stellungnahme war, die parallelen Sammelstrukturen von Kommunen und dualen Systemen künftig möglichst reibungslos und rechtssicher aufeinander abzustimmen, um zumindest für die Praxis in den Kommunen eine tatsächliche Verbesserung im Vergleich zur geltenden Rechtslage unter der Verpackungsverordnung zu erreichen.
Der am 21.12.2016 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf wird jedoch diesem Anliegen nicht gerecht. Die Gesetzesvorschriften mit Bezug zur kommunalen Aufgabenwahrnehmung sind teils unscharf formuliert und geben vielfach Anlass zu der Befürchtung, dass sich Klarheit über den Regelungsinhalt erst nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten einstellen wird.
Das an sich sinnvolle Instrument einer durch Verwaltungsakt festzulegenden kommunalen Rahmenvorgabe für die Sammeltätigkeit der dualen Systeme (§ 22 Abs. 2 des Gesetzentwurfs) wird durch zahlreiche Einschränkungen – z.B. keine Geltung für die Altglassammlung – sowie die Formulierung eines weitreichenden Erforderlichkeitsvorbehaltes de facto nutzlos. Die Ressortabstimmung hat an dieser Stelle sogar noch zu einem Rückschritt zulasten der kommunalen Rahmenvorgabe geführt, da jetzt nicht einmal mehr der vorhandene kommunale Entsorgungsstandard für die Sammlung der dualen Systeme als technisch möglich oder wirtschaftlich zumutbar gelten soll. Nicht nachzuvollziehen ist aus kommunaler Sicht auch das beharrliche Festhalten an einem Herausgabeanspruch für die PPK-Fraktion (§ 22 Abs. 4 Satz 7 des Gesetzentwurfs), der zur Erfüllung der Verwertungsquoten nicht erforderlich ist und allein die wirtschaftlichen Interessen der dualen Systeme bedient.
Die kommunalen Spitzenverbände haben im Lauf des bisherigen Gesetzgebungsverfahrens deutlich auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die sich absehbar für die kommunale Praxis bei einem etwaigen Vollzug dieser Regelungen ergeben werden. Diese Bedenken wurden seitens des Bundesumweltministeriums nicht beachtet. Nach wie vor sind wir bereit, uns konstruktiv in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen und haben daher im Anhang Änderungs- und Ergänzungsvorschläge dargelegt, deren Umsetzung aus unserer Sicht zwingend erforderlich ist.
Wir bitten Sie daher, unsere klare Ablehnung des Entwurfs in der vorliegenden Fassung zu unterstützen und sich im Rahmen der anstehenden Beratungen des Bundesrates für die aufgezeigten Verbesserungen des Gesetzentwurfes einzusetzen. Hierzu bedarf es nach unserer Überzeugung einer eindeutig kommunalfreundlichen Positionierung der Länder im Bundesrat, wie sie dieser am 29.01.2016 zu dem damals noch im Raum stehenden umfassenden Wertstoffgesetz beschlossen hatte. Sollten seitens des Bundestages diese zwingend notwendigen Änderungen an dem vorgelegten Gesetzentwurf nicht aufgegriffen werden, dann sollte das Gesetz in Gänze abgelehnt werden.
Für einen weiteren Austausch zur zukünftigen Ausgestaltung des Verpackungsrechts stehen wir Ihnen jederzeit und gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen"
Den Anhang zur Stellungnahme findet sich unten als PDF-Dokument zum Herunterladen.
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